Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular,
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Los (Kurz-LV ausreichend),
— ausgefüllte Fabrikatsliste/Los,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt „Unteraufträge“.
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Formblatt „Referenzen“,
— Datenblätter, Beschreibungen und Abbildungen der angebotenen Produkte.
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungenund Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot/Los erteilt. Die Beurteilung der Kriterien „Ästhetik/Optik“ bzw. „Qualität/Handhabung“ erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beiliegenden Wertungsmatrix/Los durch eine eingesetzte Kommission.
Die Kosten der Bemusterung trägt der Bieter. Zur Bemusterung werden die fünf preisgünstigsten Bieter je Los aufgefordert. Eine Teilnahme von Bietern an der Bemusterung ist nicht zulässig.
Die Bemusterung findet voraussichtlich im Zeitraum vom 21.05. – 23.5.2019 statt. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Sofern das angeforderte Mustermobiliar nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Bemusterung angeliefert wird, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl/Los erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet der Angebotspreis.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYUH8