Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Frankfurt a. M., Bereich Terminal 1, Flugsteig A, Ebene 4

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Rahmenvertrag über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Frankfurt a. M., Bereich Terminal 1, Flugsteig A, Ebene 4

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-08 Auftragsbekanntmachung
2019-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: B 13.15 - 5426/18/VV: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Frankfurt a. M., Bereich Terminal 1, Flugsteig A, Ebene 4
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b13.15@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1019 📞
Fax: +49 2289910610-1019 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=239079 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 030-068202
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2021.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre
Zusätzliche Informationen:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2021.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß beiliegendem Vordruck. Bitte fügen Sie die Erklärung Ihrem Angebot bei;
2.2) Nachweis oder Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9000 ff, s. a. Anlage QM zum Angebot) oder vergleichbar.
2.3) Umsatz
Bitte nennen Sie die Höhe der Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art? Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen EUR pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht. Der Umsatz muss nicht zwingend auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art beruhen.
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2.4) Personalbestand
Wie viele fest angestellte Mitarbeiter/innen Ihres Unternehmens waren in den letzten fünf Jahren im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen
Weiter s. VI.3

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Referenz
Zusätzliche Informationen
(z. B. Zugangskontr. bei Großveranstalt. oder zugangsgesichert. Gebäud. bzw. Geländen) tätig? Untern. mit weniger als 100 im Bereich der Personen-und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten, fest angestellten Mitarbeitern kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
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2.5) Nachweis über Aus- und Fortbildungseinrichtungen mit moderner Ausstattung, inkl. Ort der Ausbildung. Es können im Falle der beabsichtigten Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten im Rahmen der Eignungsleihe auch die Aus- und Fortbildungseinrichtungen dieser Drittunternehmen zum Nachweis herangezogen werden
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2.6) Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer einschließlich eines Nachweises/einer Erklärung über deren Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten. Es sind im Falle der beabsichtigten Inanspruchnahme von Drittunternehmen zur Ausbildung der Luftsicherheitsassist. im Rahmen der Eignungsleihe auch für die Dozenten bzw. Trainer dieser Drittunternehmen Nachweise über deren Qualifikation einzureichen. Diese Nachweise können zur Bestätigung der Eignung herangezogen werden
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2.7) Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Kopie Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Ihr Unternehmen niedergelassen ist.
2.8) Nachweis (in deutscher Sprache), dass eine Haftpflichtversicherung besteht, durch welche die in § 11 Absatz 2 des Vertragsentwurfs angegebenen Risiken und Mindestschadensbeträge für den gesamten Vertragszeitraum mindestens gedeckt sind.Sollten die Mindestschadensbeträge nicht gedeckt sein, ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass dieser die Versicherung im Auftragsfall entsprechend anpassen wird.
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2.9) Referenzliste Bitte legen Sie eine Liste mit mindestens 3 Referenzen vor, für die Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Vergleichbare Leistungen sind:
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— Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11.3.2008,und/oder
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— Dienstleistungen auf nat./internat. Flugh., mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontr. von and. Pers. als Fluggästen und mitgef. Gegenst. nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11.3.2008,
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—Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen mit anspruchsvollen Kontrollen, dieses bedeutet mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z. B: Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten,
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— Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften, die einer besonderen Gefährdungseinstufung unterliegen.
Stellen Sie hierzu folgende Informationen zusammen:
— Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit,
— Auftragswert (Umsatz pro Monat bzw. Jahr),
— Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Einsatzstunden pro Monat),
— Zeitraum der Auftragsausführung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne oder alle Referenzen vor der Zuschlagserteilung inhaltlich zu prüfen und zu verifizieren. Werden Referenzen als unzureichend erkannt(z. B. Schlechtleistungen) oder sind diese nicht anforderungsgerecht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Bei Erbringung der Kontrollstunden ist der Einsatz von Drittunternehmen (Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe) nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 030-068202 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Frankfurt am Main, Bereich Terminal 1, Flugsteig A, Ebene 4.
Gesamtwert des Auftrags: 39658894.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-325302
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 030-068202
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-11 📅
Name: I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG
Postanschrift: Langer Kornweg 34D
Postort: Kelsterbach
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69365065089 📞
E-Mail: info-de@i-sec.com 📧
Land: Groß-Gerau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 39658894.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Entgegen der Angaben unter Ziffer V.2.2 sind nicht null, sondern fünf Angebote auf elektronischem Wege eingegangen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 132-325302 (2019-07-10)