Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt (Auftraggeber) beabsichtigt eine LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im Landkreis Rastatt (Streckenbereich Rastatt bis Forbach). Es handelt sich um Lichtwellenleiter (LWL-) Verlege- und Montagearbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im LK Rastatt”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt (Auftraggeber) beabsichtigt eine LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung...”
Kurze Beschreibung
Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt (Auftraggeber) beabsichtigt eine LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im Landkreis Rastatt (Streckenbereich Rastatt bis Forbach). Es handelt sich um Lichtwellenleiter (LWL-) Verlege- und Montagearbeiten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldekabel und -ausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lokales Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernnetz📦
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Raststatt, AVG-Trasse im Streckenbereich Rastatt bis Forbach.
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgenannten Förderprogrammen abgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 100 000 💰
Dauer
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgte unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II.2.4) genannten Förderprogrammen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenekrlärung Berufsregister gemäß Vorgabe Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung Eignung durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenekrlärung Berufsregister gemäß Vorgabe Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung Eignung durch Vorlage von Referenzen über die die Verrichtung gleichewertiger Arbeiten auf AVG/DB-Strecken,
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zu den Ausschreibungsunterlagen KEV,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben zu den Ausschreibungsunterlagen oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifiaktion von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverezeichni) ggf. ergänzt durch die hier geforderte, auftragsspezifischen Nachweise
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgesnossenschaft nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Nachweis, dass gesetzliche und vertragliche Haftpflicht durch Versicherung in ausreichender Höhe gedeckt ist,
— Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz nach KEV 179 zu den Auschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung und Nachweis durch Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto in Bezug auf Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 3,0 Mio. EUR netto zzgl. Umsatzsteuer betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifiaktion von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverezeichni) ggf. ergänzt durch die hier geforderte, auftragsspezifischen Nachweise
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Referenzen nach Formblatt 179 zu den Ausschreibungsunterlagen, wobei mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu Referenzen nach Formblatt 179 zu den Ausschreibungsunterlagen, wobei mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren anzugeben sind,
— nur im Falle einer Bietergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt 175 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— nur im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern: Benennung der Teile des Auftrages die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblat KEV 177 zu den Ausschreibunggsunterlagen,
— bei Eignungsleihe von Unterauftragnehmern: Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) des Unterauftragnehmers nachweisen, dass diese Eignung in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 178 zu den Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften,
— oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifiaktion von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverezeichni) ggf. ergänzt durch die hier geforderte, auftragsspezifischen Nachweise
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 134 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 222-543535 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-21) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrgen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgeannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und...”
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgte unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II. 2.4) genannten Förderprogrammen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 222-543535
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im LK Rastatt” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektonischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 134 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 227-556295 (2019-11-21)