LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im LK Rastatt

Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt

Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt (Auftraggeber) beabsichtigt eine LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im Landkreis Rastatt (Streckenbereich Rastatt bis Kirschbaumwasen). Es handelt sich um Lichtwellenleiter (LWL-) Verlege- und Montagearbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-21 Auftragsbekanntmachung
2020-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt (Auftraggeber) beabsichtigt eine LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes im Landkreis Rastatt (Streckenbereich Rastatt bis Kirschbaumwasen). Es handelt sich um Lichtwellenleiter (LWL-) Verlege- und Montagearbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦
Glasfaserkabel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rastatt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Breitbandversorgung im Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Postleitzahl: 76437
Postort: Rastatt
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-rastatt.de 🌏
E-Mail: m.moehrle@landkreis-rastatt.de 📧
Telefon: +49 7222/381-3105 📞
Fax: +49 7222/381-3199 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d8c7d413-6e0a-4aec-998f-967e28e705eb 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d8c7d413-6e0a-4aec-998f-967e28e705eb 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-556198
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II. 2.4 genannten Förderprogrammen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Abschnitt 1: Rastatt Werkstraße bis Gernsbach Hillau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Werkstraße bis Gernsbach Hillau für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgenannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Vorgesehen ist die Nutzung der AVG-Strecke 94240 von Rastatt nach Freudenstadt auf einer Gesamtstreckenlänge von 33,35 km. Die Gesamtstrecke wird in 3 Abschnitte (Lose) aufgeteilt, die sich jeweils an einem Punkt berühren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 406 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II. 2.4 genannten Förderprogrammen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 – Abschnitt 2: Gernsbach Hillau – Forbach
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Hillau bis Forbach Höhe Schillerstraße für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgenannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 413 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Abschnitt 3: Forbach Höhe Schifferstraße bis Kirschbaumwasen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Forbach Höhe Schifferstraße bis Kirschbaumwasen für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg(VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgenannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 214 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rastatt Werkstraße bis Gernsbach Hillau
Gernsbach Hillau bis Forbach Höhe Schifferstraße
Forbach Höhe Schifferstraße bis Kirschbaumwasen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung Berufsregister gemäß Vorgabe Eigenerklärung zur Eignung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung Eignung durch Vorlage von Referenzen über die die Verrichtung gleichwertiger Arbeiten auf AVG/DB-Strecken,
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zu den Ausschreibungsunterlagen KEV,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG zu den Ausschreibungsunterlagen,
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— Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben zu den Ausschreibungsunterlagen oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifiikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis) ggf. ergänzt durch die hier geforderten, auftragsspezifischen Nachweise.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgesnossenschaft nach KEV 179 zu den Ausschreibungsunterlagen,
— Nachweis, dass gesetzliche und vertragliche Haftpflicht durch Versicherung in ausreichender Höhe gedeckt ist,
— Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz nach KEV 179 zu den Auschreibungsunterlagen,
— Eigenerklärung und Nachweis durch Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß Formblatt Umsatz,
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— oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis) ggf. ergänzt durch die hier geforderten, auftragsspezifischen Nachweise.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen nach Formblatt 179 zu den Ausschreibungsunterlagen, wobei mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren anzugeben sind,
— nur im Falle einer Bietergemeinschaft: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage sämtlicher geforderter Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt 175 zu den Ausschreibungsunterlagen,
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— nur im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern: Benennung der Teile des Auftrages die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblat KEV 177 zu den Ausschreibunggsunterlagen,
— bei Eignungsleihe von Unterauftragnehmern: Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) des Unterauftragnehmers nachweisen, dass diese Eignung in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 178 zu den Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften,
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— oder Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifizierungsverzeichnis) ggf. ergänzt durch die hier geforderten, auftragsspezifischen Nachweise.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 18 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Möhrle
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d8c7d413-6e0a-4aec-998f-967e28e705eb 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann PartG mbB – Rechtsanwalt Achim Zimmermann
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: Achim Zimmermann
Telefon: +49 711 / 2535939-33 📞
E-Mail: zimmermann@iuscomm.de 📧
Fax: +49 711 / 2535939-27 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.iuscomm.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d8c7d413-6e0a-4aec-998f-967e28e705eb 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 227-556198 (2019-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 022-047188
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 227-556198
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II. 2.4) genannten Förderprogrammen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 — Abschnitt 1: Rastatt Werkstraße bis Gernsbach Hillau
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Werkstraße bis Gernsbach Hillau für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde,ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgeannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II. 2.4) genannten Förderprogrammen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 — Abschnitt 2: Gernsbach Hillau — Forbach
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Hillau bis Forbach Höhe Schillerstraße für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgeannten Förderprogrammen abgeschlossen.
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Bezeichnung des Loses: Los 3 - Abschnitt 3: Forbach Höhe Schifferstraße bis Kirschbaumwasen
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die LWL-Kabelverlegung in der AVG-Murgtaltrasse im Abschnitt Forbach Höhe Schifferstraße bis Kirschbaumwasen für die Errichtung eines NGA-Backbone-Netzes sowie Erschließung von einzelnen Ausbaugebieten im Landkreis Rastatt. Da der Ausbau unter anderem mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden Württemberg (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden – Württemberg(VwV Breitbandmitfinanzierung) bzw. eine die vorgenannte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift ändernde, ersetzende oder ergänzende Regelung) finanziert werden soll, müssen die Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu eingehalten werden. In diesem Fall insbesondere des einheitliche Materialkonzept des Bundes. Im Übrigen wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung einer Förderbewilligung nach den vorgeannten Förderprogrammen abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Vorgesehen ist die Nutzung der AVG-Strecke 94240 von Rastatt nach Freudenstadt auf einer Gesamtstreckenlänge von 33,35 km. Die Gesamtstrecke wird in 3 Abschnitte (Lose) aufgeteilt, die sich jeweils an einem Punkt berühren.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Name: Kellner Telecom GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 28
Postort: Korntal-Münchingen
Postleitzahl: 70825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71509430811 📞
E-Mail: andreas.lauterwasser@kellner.de 📧
Land: Ludwigsburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 454889.25 EUR 💰
176131.51 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 134 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 022-047188 (2020-01-29)