Im Rahmen der Baumaßnahme sind sämtliche Vorgaben der für das zur Förderung beabsichtigte Projekt Förderprogramme, Nebenbestimmungen, Auflagen und Zuwendungsbeschiede einzuhalten. Der Vertragsabschluss erfolgte unter der aufschiebenden Bedingungen einer Förderung nach den unter II.2.4) genannten Förderprogrammen.