Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während aller Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen für den 1. und 2. Bauabschnitt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Einbauküchen
Referenznummer: 19BO0034
Kurze Beschreibung:
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während aller Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen für den 1. und 2. Bauabschnitt.
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während aller Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen für den 1. und 2. Bauabschnitt.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 31.12.2019 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 31.12.2019 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen (Küchengeräte und Kälteanlagen) für den ersten und zweiten Bauabschnitt Mainfranken Theater Würzburg.
Dauer: 20 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mainfranken Theater Würzburg
Theaterstraße 21
97070 Würzburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte der letzten 5 Jahre,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Würzburg, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstr. 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 931372611📞
E-Mail: vergabe@stadt-wuerzburg.de📧
Fax: +49 931373611 📠
Quelle: OJS 2019/S 235-574802 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während der Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen (Küchengeräte und Kälteanlagen) für den ersten und zweiten Bauabschnitt.
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während der Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Lieferung und Montage von küchentechnischen Anlagen (Küchengeräte und Kälteanlagen) für den ersten und zweiten Bauabschnitt.
Gesamtwert des Auftrags: 501679.7 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainfranken Theater Würzburg, Theaterstraße 21, 97070 Würzburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-16 📅
Name: Püschel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Hahnweg 6
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351216990📞
E-Mail: info@pueschel-gastro.de📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 501679.7 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Würzburg
E-Mail: vergabe@stadt.wuerzburg.de📧
Quelle: OJS 2020/S 077-181318 (2020-04-16)