Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.
Stufe 1: Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
Stufe 2: Die Auswahl erfolgt durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind die geforderten Nachweise für den übernommenen Leistungsteil von diesem Unternehmen zu erbringen (Eignungsleihe). Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)).
— EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Themenbereich: Innovationscluster, insb. Erfahrungen/Kenntnisse in der Entwicklung und Organisation von Innovationsclustern im Kontext von Digitalisierungs- bzw. vergleichbaren Entwicklungen
— EK 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Themenbereich: Projektmanagement, insb. Erfahrungen/Kenntnisse in der Gestaltung/Moderation von Prozessen mit einer heterogenen Akteursstruktur
— EK 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben,
— Themenbereich: Bahnsektor bzw. Mobilitätsbranchen, insb. Erfahrungen/Kenntnisse hinsichtlich Strukturwandel und strategischer Herausforderungen in diesem Bereich
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
— EK 3.2: 30 Gewichtungspunkte,
— EK 3.3: 40 Gewichtungspunkte,
— EK 3.4: 30 Gewichtungspunkte,
— = 100 Gewichtungspunkte.
Je Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte erzielt werden. Das jeweilige Produkt aus den Gewichtungspunkten und den Bewertungspunkten pro Kriterium wird summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.