Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (
www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Bei Nutzung der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2 genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über
http://root.deutsche-e-vergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Einer Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Bei Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform:
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 2-facher Ausführung (ein Original und 1 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.3 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen - EU Teilnahmewettbewerb
Nicht offenes Verfahren; Bearbeitungsnummer: E/S2AA/KA008/L5705
Schlusstermin: 19.8.2019, 13 Uhr.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeeinträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften beizufügen.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen ggü. dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zur späteren Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen des Vergabeverfahrens bleiben vorbehalten.