Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Die Gemeinde Helgoland verfolgt mit dem Managementvertrag, der Gründung und dem Betrieb des Gesundheitszentrums folgende Ziele: — Gewährleistung einer langfristigen und stabilen Geschäftsführung zum Auf- und Ausbau des Gesundheitszentrums auf Helgoland, — Sicherstellung einer nachhaltigen bedarfsgerechten haus ärztlichen Versorgung der Bevölkerung und der Gäste, — Attraktivierung von Helgoland für ärztliches und nicht ärztliches Personal und deren Familien, — Bereitstellung moderner medizinischer Untersuchungsgeräte für umfassende haus ärztliche Diagnostik und Therapie sowie, — Erreichung einer zumindest mittelfristig vollständigen Kostendeckung der Einrichtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-21.
Auftragsbekanntmachung (2019-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Gesundheitswesen
Referenznummer: VV_02-2019
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Gemeinde Helgoland verfolgt mit dem Managementvertrag, der Gründung und dem Betrieb des Gesundheitszentrums folgende Ziele:
— Gewährleistung einer langfristigen und stabilen Geschäftsführung zum Auf- und Ausbau des Gesundheitszentrums auf Helgoland,
— Sicherstellung einer nachhaltigen bedarfsgerechten haus ärztlichen Versorgung der Bevölkerung und der Gäste,
— Attraktivierung von Helgoland für ärztliches und nicht ärztliches Personal und deren Familien,
— Bereitstellung moderner medizinischer Untersuchungsgeräte für umfassende haus ärztliche Diagnostik und Therapie sowie,
— Erreichung einer zumindest mittelfristig vollständigen Kostendeckung der Einrichtung.
Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Gemeinde Helgoland verfolgt mit dem Managementvertrag, der Gründung und dem Betrieb des Gesundheitszentrums folgende Ziele:
— Gewährleistung einer langfristigen und stabilen Geschäftsführung zum Auf- und Ausbau des Gesundheitszentrums auf Helgoland,
— Sicherstellung einer nachhaltigen bedarfsgerechten haus ärztlichen Versorgung der Bevölkerung und der Gäste,
— Attraktivierung von Helgoland für ärztliches und nicht ärztliches Personal und deren Familien,
— Bereitstellung moderner medizinischer Untersuchungsgeräte für umfassende haus ärztliche Diagnostik und Therapie sowie,
— Erreichung einer zumindest mittelfristig vollständigen Kostendeckung der Einrichtung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Administrative Dienste im Gesundheitswesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Zur Sicherstellung der haus ärztlichen Versorgung der Inselgemeinde Helgoland gründet die Gemeinde ein Ärztezentrum in kommunaler Trägerschaft. Die kaufmännische Geschäftsführung und Betriebsführung des Ärztezentrums soll als Dienstleistung über einen Managementvertrag gewährleistet werden, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Gemeinde Helgoland verfolgt mit dem Managementvertrag, der Gründung und dem Betrieb des Gesundheitszentrums folgende Ziele:
— Gewährleistung einer langfristigen und stabilen Geschäftsführung zum Auf- und Ausbau des Gesundheitszentrums auf Helgoland,
— Sicherstellung einer nachhaltigen bedarfsgerechten haus ärztlichen Versorgung der Bevölkerung und der Gäste,
— Attraktivierung von Helgoland für ärztliches und nicht ärztliches Personal und deren Familien,
— Bereitstellung moderner medizinischer Untersuchungsgeräte für umfassende haus ärztliche Diagnostik und Therapie sowie,
— Erreichung einer zumindest mittelfristig vollständigen Kostendeckung der Einrichtung.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Managementvertrages für das Gesundheitszentrum sind insbesondere folgende Leistungen:
— Betrieb, Leitung und Kontrolle des Tagesgeschäfts des Gesundheitszentrums unter Berücksichtigung der Patientenbelange im Sinne einer Optimierung der Versorgungsstruktur am Standort und des festgelegten Budgets,
— Stellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft des Gesundheitszentrums Helgoland,
— Aufbau- und Ablauforganisation des Gesundheitszentrums,
— Ressourcenmanagement (Personal, Räume, Ausstattung, Arbeitshilfen und Verbrauchsmaterialien),
— Planung, Steuerung und Überwachung des Leistungsabsatzes,
— Planung und Überwachung der Honorarabrechnung,
— Zulassungswesen,
— Finanzmanagement,
— Vertragswesen und Kooperationen,
— Risiko- und Chancenmanagement sowie
— Berichterstattung, Bekanntmachungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht bis zum 30. Juni des jeweils laufenden Jahres ausgesprochen wird.
Beschreibung der Optionen: Das Vertragswerk enthält Vertragsverlängerungsoptionen.
Zusätzliche Informationen:
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten;
2) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gesundheitszentrum Helgoland
27498 Helgoland
Der Auftragnehmer des Managementvertrages muss nicht zwingend seinen Sitz auf Helgoland nehmen; Einzelheiten siehe in den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die Gemeinde Helgoland das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) sowie der Entwurf des Managementvertrages können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit Darstellung der Gesellschafts-und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit Darstellung der Gesellschafts-und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer branchenüblichen Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
PL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer branchenüblichen Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, für Personenschäden sowie für sonstige Schäden/Sachschäden. Sofern Bewerber über keine entsprechende Versicherungspolice verfügen, ist mit dem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Tätigkeit im Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im Gesundheitswesen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Tätigkeit im Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im Gesundheitswesen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung nach Tätigkeiten bzw. Qualifikation) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung nach Tätigkeiten bzw. Qualifikation) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen mit Erfahrungen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im Gesundheitswesen. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Referenzen mit Erfahrungen im Gesundheitswesen, insbesondere in der Versorgung von Patienten sowie Erfahrungen im Management von Gesundheitszentren oder im Gesundheitswesen. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben nach TL1 und TL2 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
1) Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20 % (Leistungsfähigkeit) zu 80 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet,
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet,
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet,
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet,
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kersten Wagner-Cardenal
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGY2A7/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 17.6.2019 über die Kommunikationsfunktion der elektronischen Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 17.6.2019 über die Kommunikationsfunktion der elektronischen Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
6) Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Anfang Juli 2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg stattfinden.
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Anfang Juli 2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Hamburg stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Zur Verfahrensstruktur: Es ist beabsichtigt, den maximal 5 ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u. a. den Vertragsentwurf mit der Leistungsbeschreibung zukommen zu lassen. Auf dieser Grundlage erstellen die ausgewählten Bieter ihr erstes Angebot, über das sodann im Rahmen der Verhandlungsgespräche verhandelt werden wird.
10) Zur Verfahrensstruktur: Es ist beabsichtigt, den maximal 5 ausgewählten Bietern zu Beginn des Verhandlungsverfahrens u. a. den Vertragsentwurf mit der Leistungsbeschreibung zukommen zu lassen. Auf dieser Grundlage erstellen die ausgewählten Bieter ihr erstes Angebot, über das sodann im Rahmen der Verhandlungsgespräche verhandelt werden wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGY2A7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.