Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio. EUR für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht. Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2019-002-VV_Marketing
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio. EUR für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio. EUR für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-07 📅
Datum des Beginns: 2019-10-14 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 088-211359
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYV8C
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio. EUR für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio. EUR für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR.
Gegenstand der Beschaffung ist ein Partner zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit dem Team des Auftraggebers zum Zweck des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung.
Leistungen im Einzelnen
— Zeitgemäße Weiterentwicklung der bestehenden Marke Bundesgartenschau mit einem inhaltlichen und optischen Gesamtauftritt, der zum Mannheimer BUGA-Konzept bzw. zu Mannheim passt:
— Entwicklung einer Kommunikations- und Vertriebsstrategie, die ihren Ausdruck in zielgruppengerechten Maßnahmen und Kanälen findet, in eine Gesamtdramaturgie und Kampagnenplanung mündet,
— Realisation eines großen Teils der Maßnahmen und entsprechender Kommunikationsmittel – von Kreation/Gestaltung, Werbung, Printmaterialien, Promo-Aktionen, Give-ways/Werbemittel, Online, social media, (Mediaplanung und -schaltung), Messen/Events/Marke im Raum, Pressearbeit/Storytelling, Materialien & Ideen für Multiplikatoren, Partner & Sponsoren,
— Realisation eines großen Teils der Maßnahmen und entsprechender Kommunikationsmittel – von Kreation/Gestaltung, Werbung, Printmaterialien, Promo-Aktionen, Give-ways/Werbemittel, Online, social media, (Mediaplanung und -schaltung), Messen/Events/Marke im Raum, Pressearbeit/Storytelling, Materialien & Ideen für Multiplikatoren, Partner & Sponsoren,
— Kampagnensteuerung,
— Erstellung und laufende Aktualisierung eines Zeitplans über die gesamte Kampagnendauer und Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Budgetplans.
Ergebnis: Die Kampagne soll für ein breit gefächertes Zielpublikum Aufmerksamkeit schaffen, Begeisterung auslösen (v.a. innerhalb der Stadtbevölkerung und der Metropolregion), zur Teilhabe bzw. Kooperation/Sponsoring aktivieren und zum Ticketverkauf in ganz Deutschland motivieren.
Ergebnis: Die Kampagne soll für ein breit gefächertes Zielpublikum Aufmerksamkeit schaffen, Begeisterung auslösen (v.a. innerhalb der Stadtbevölkerung und der Metropolregion), zur Teilhabe bzw. Kooperation/Sponsoring aktivieren und zum Ticketverkauf in ganz Deutschland motivieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesgartenschau Mannheim gGmbH Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ferner sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— Es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 500 000,00 EUR für Personenschäden sowie 1 000 000,00 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 500 000,00 EUR für Personenschäden sowie 1 000 000,00 EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzpräsentation/Kurzvorstellung des Bewerbers gemäß dem Motto „3 gute Gründe für Ihre Agentur bzw. Bewerbergemeinschaft“. Die Art und Weise und das Medium der Vorstellung ist frei, sofern allgemein übliche Dateiformate verwendet werden (pdf, doc, mpeg, ppt etc.),
— Kurzpräsentation/Kurzvorstellung des Bewerbers gemäß dem Motto „3 gute Gründe für Ihre Agentur bzw. Bewerbergemeinschaft“. Die Art und Weise und das Medium der Vorstellung ist frei, sofern allgemein übliche Dateiformate verwendet werden (pdf, doc, mpeg, ppt etc.),
— Angaben des Bewerbers über mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren (die Bewerber werden gebeten nicht mehr als 10 Referenzen vorzulegen); Diese müssen jeweils beinhalten Angaben zum Auftraggeber der Referenzleistung, der Kurzbeschreibung des Referenzobjekts mit Angaben zu Auftragsgegenstand, Zielsetzung und Zielgruppe, Honorarvolumen sowie Laufzeit des Projekts, der Darlegung eines Leistungsanteils, der durch Dritte erbracht wurde, die Darstellung der Gestaltung und Umsetzung der Zusammenarbeit mit dem Referenzauftraggeber und die Strategie und Umsetzung zum Nachweis der strategischen Kompetenz, Umsetzungskompetenz und Themenexpertise,
— Angaben des Bewerbers über mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren (die Bewerber werden gebeten nicht mehr als 10 Referenzen vorzulegen); Diese müssen jeweils beinhalten Angaben zum Auftraggeber der Referenzleistung, der Kurzbeschreibung des Referenzobjekts mit Angaben zu Auftragsgegenstand, Zielsetzung und Zielgruppe, Honorarvolumen sowie Laufzeit des Projekts, der Darlegung eines Leistungsanteils, der durch Dritte erbracht wurde, die Darstellung der Gestaltung und Umsetzung der Zusammenarbeit mit dem Referenzauftraggeber und die Strategie und Umsetzung zum Nachweis der strategischen Kompetenz, Umsetzungskompetenz und Themenexpertise,
— Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren sowie Darstellung einer Teamliste mit dem Lebenslauf und individueller Referenzen. Der Lebenslauf soll eine Darstellung der jeweiligen Themenexpertise enthalten; die Bewerber werden gebeten nicht mehr als 10 Lebensläufe vorzulegen.
— Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren sowie Darstellung einer Teamliste mit dem Lebenslauf und individueller Referenzen. Der Lebenslauf soll eine Darstellung der jeweiligen Themenexpertise enthalten; die Bewerber werden gebeten nicht mehr als 10 Lebensläufe vorzulegen.
Mindeststandards:
— Vorliegen der Themenexpertise, d. h. Kenntnisse und Erfahrungen zu den Themen Akteure/Zielgruppen, Kanäle/Plattformen/Medien und Anspracheformen rund um Gartenschauen, die durch die Referenzen der Agentur oder die persönlichen Referenzen nachgewiesen werden können,
— Vorliegen der Themenexpertise, d. h. Kenntnisse und Erfahrungen zu den Themen Akteure/Zielgruppen, Kanäle/Plattformen/Medien und Anspracheformen rund um Gartenschauen, die durch die Referenzen der Agentur oder die persönlichen Referenzen nachgewiesen werden können,
— Mindestens jeweils 15 Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§ 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§ 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das de
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das de
Quelle: OJS 2019/S 088-211359 (2019-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019-002-VV_Marketing_Stufe 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio EUR. für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR .
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio EUR. für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR .
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio EUR. für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Kampagne zur Bundesgartenschau Mannheim 2023 in Kooperation mit den Mitarbeitern des Auftraggebers zum Zwecke des Ticketvertriebs und der Imagesteigerung. Der geschätzte Gesamtwert beträgt ca. netto 3,0 Mio EUR. für Eigen- und Fremdleistungen (inkl. Mediabudget), wobei im Rahmen des abzuschließenden Rahmenvertrags kein Anspruch auf Beauftragung des Gesamtwerts besteht.
Im Rahmen dieses Verfahrens erhalten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und ein wertbares Angebot abgeben eine Kostenerstattung in Höhe von 15 000,00 EUR .
Leistungen im Einzelnen:
— zeitgemäße Weiterentwicklung der bestehenden Marke Bundesgartenschau mit einem inhaltlichen und optischen Gesamtauftritt, der zum Mannheimer BUGA-Konzept bzw. zu Mannheim passt:
Ergebnis: Die Kampagne soll für ein breit gefächertes Zielpublikum Aufmerksamkeit schaffen, Begeisterung auslösen (v. a. innerhalb der Stadtbevölkerung und der Metropolregion), zur Teilhabe bzw. Kooperation/Sponsoring aktivieren und zum Ticketverkauf in ganz Deutschland motivieren.
Ergebnis: Die Kampagne soll für ein breit gefächertes Zielpublikum Aufmerksamkeit schaffen, Begeisterung auslösen (v. a. innerhalb der Stadtbevölkerung und der Metropolregion), zur Teilhabe bzw. Kooperation/Sponsoring aktivieren und zum Ticketverkauf in ganz Deutschland motivieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Name: Ballhaus West Agentur für Kampagnen GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§ 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§ 101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.