Beschreibung der Beschaffung
Die Angebote und Leistungen des Beratungszentrums (BZ) orientieren sich an den Zielstellungen wie die Bildung von Wissen sowie die Sensibilisierung für und Information über das Thema Anpassung an den Klimawandel, die Initiierung von Entscheidungsprozessen, die Ertüchtigung und Begleitung sowie die Beratung und Entlastung, u. a. durch kompetente Klimaanpassungsmanager*innen, der Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen. Die Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches der verschiedenen Akteure sollen ausgebaut sowie Entscheidungsprozesse und die Schaffung von nachhaltigen Strukturen durch bundesweit einheitliche Vorgaben standardisiert und effizient durch fachkundige Klimaanpassungsmanager*innen umgesetzt werden.
Im besonderen Fokus des BZs steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und -angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene. Daraus und aus den o. g. Angeboten und Leistungen ergeben sich folgende zu erbringende Arbeitspakete für das künftige BZ „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“:
AP 1: Einrichtung des BZs
Etablierung eines BZs „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“ als bundesweit zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der Anpassung an klimabedingte Belastungen und an die Folgen des Klimawandels für Kommunen und weitere Träger sozialer Einrichtungen sowie Klimaanpassungsmanager*innen ; Aufbau und Darstellung der räumlichen, technischen und personellen Infrastruktur für ein umfassendes Informations- und Beratungs- und Bildungsangebot; Arbeitsfähigkeit des BZs möglichst innerhalb von 6 Monaten erreichen.
APt 2: Beratungsangebot
Insbesondere in den vom Klimawandel bereits besonders betroffenen oder strukturschwachen Regionen soll der Wissensaufbau sowie Informations- und Beratungsbedarf prioritär behandelt werden und zu einer zügigen Antragstellung für die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und Umsetzung von investiven Maßnahmen vor Ort sowie Erarbeitung von Gesamtkonzepten führen. Erste Beratung
der Kommunen sowie weiterer Träger und Stiftungen, einzelnen Einrichtungen sowie Verbänden und sonstigen Akteuren im Sozial- und Bildungsbereich möglichst 3 Monate nach Vertragsabschluss.
Befähigung der Entscheidungsträger*innen durch vermitteltes Wissen zu Fragen der Klimaanpassung das weitere Vorgehen über umfassende Konzepte hin zu konkreten Anpassungsmaßnahmen und nachhaltige Strukturen festzulegen und Lösungswege aufzuzeigen; Beratung zu sowohl generellen inhaltlichen Aspekten (Bestimmung der Ausgangssituation, Auswahl kurzfristiger investiver Maßnahmen,
Initiierung der Beantragung geeigneter Förderbausteine aus den o. g. aktuellen Förderrichtlinien) als auch Fragen der personellen Ausstattung, Finanzierung und Schaffung nachhaltiger Strukturen (z. B. Etablierung, Vermittlung von Klimaanpassungsmanager*innen, Kumulierung von Förderprogrammen, ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten, Amortisationsberechnung etc.) oder Fragen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
AP 3: Informationsangebot und Öffentlichkeitsarbeit. Gewährleistung einer zeitnahen öffentlichkeitswirksame Verbreitung von Informationen zur Thematik Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und in Kommunen sowie zu eigenen Aktivitäten
bzw. des BMU, wie die neue Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Ebenso Bereitstellung von Informationen n verschiedenen Formaten zu der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ . Öffentlichkeitswirksame Präsentation des BZs auf Veranstaltungen Dritter durch Vorträge über die Arbeit des BZ, Förderprogramme des Bundes sowie Projektbeispielen.
AP 4: Bildungsangebote für Klimaanpassungsmanager*innen
Das BZ soll bundesweit einheitliches Grundwissen und Hintergrundinformationen für Anpassungsmanager*innen im Rahmen von Seminaren vermitteln, die zum Kapazitätsaufbau sowie der Standardisierung von Verfahren beitragen. Damit soll erreicht werden, dass Entscheidungsprozesse für Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen mit Unterstützung von Klimaanpassungsmanager*innen fundiert und standardisiert und deren Umsetzung effektiver gestaltet werden können.
AP 5: Vernetzung und Erfahrungsaustausch
Intensiver Austausch und breite Vernetzung mit möglichst vielen Akteuren, wie mit Verbänden, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen sowie auch mit Umwelt- und Naturschutzverbänden und -initiativen, Klimaanpassungsmanager*innen und anderen Fachexpert*innen ; Unterstützung überregionaler Austausch von „Best Practices“ der relevanten Entscheidungsträger*innen, weiterer Akteure wie Klimaanpassungsmanager*innen und sonstiger Multiplikatoren in den Kommunen und weiteren Trägern sozialer und Bildungseinrichtungen; bis Jahresende Einrichtung eines Runden Tisches von Vertreter*innen z. B. aus Vorreiter-Kommunen, kommunalen und Wohlfahrtsverbänden, Projektträgern und weiteren wichtigen Akteuren und Multiplikatoren; Koordination und kontinuierlich sowohl organisatorische als auch inhaltliche Betreuung des runden Tisches durch das BZ
AP 6: Unterstützung des BMU
Enge Zusammenarbeit des BZ mit dem BMU zur Einrichtung und Ausgestaltung der Arbeit des BZs u.a. in Form kurzfristiger, persönlicher Rücksprachen; Beitrag zur Strategieentwicklung der weiteren Anpassung an die Klimawandelfolgen in den Kommunen und sozialen Einrichtungen sowie weiteren gesellschaftlich besonders relevanten Bereichen in Deutschland bei; Unterstützung des BMU bei der Außenkommunikation des Themas Anpassung an den Klimawandel und der Vernetzung mit wichtigen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen; Unterstützung des BMU durch Erarbeitung von Empfehlungen bei der Fortentwicklung und ggf. Erweiterung der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sowie der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“.