Maschinelle Holzernte komplett mittels Harvester in allen Landeswaldrevieren im Forstbezirk Neustadt. Es werden mehrere Rahmenverträge abgeschlossen. Je Rahmenvertrag werden 1 000 fm Mindestmenge zugesichert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Maschinelle Holzernte komplett mittels Harvester in allen Landeswaldrevieren im Forstbezirk Neustadt
2019FB07-07300-034”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦
Kurze Beschreibung:
“Maschinelle Holzernte komplett mittels Harvester in allen Landeswaldrevieren im Forstbezirk Neustadt. Es werden mehrere Rahmenverträge abgeschlossen. Je...”
Kurze Beschreibung
Maschinelle Holzernte komplett mittels Harvester in allen Landeswaldrevieren im Forstbezirk Neustadt. Es werden mehrere Rahmenverträge abgeschlossen. Je Rahmenvertrag werden 1 000 fm Mindestmenge zugesichert.
1️⃣
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forstbezirk Neustadt in Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte mittels Harvester einschließlich Zufällen/Zuziehen und Rückung des Holzes zu übergabefähigen Poltern.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages verlangen.
Die Absicht, den Vertrag zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages verlangen.
Die Absicht, den Vertrag zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Angebotsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-06
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-07
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.smul.sachsen.de/sbs/689.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.