Titel 1 beinhaltet die Leistungen zur Herstellung von 2 Ortbetonbauwerken für die Schlauchwehranlagen einschließlich provisorischer Zufahrten. Damit verbunden sind vorbereitende Maßnahmen wie Mäharbeiten und Bodenstabilisierungen sowie das Anlegen von Baustraßen. In den Zufahrtswegen sind 2 Durchlässe zu erneuern. Die Bauwerke sind in wasserdichten Spundwandbaugruben herzustellen. In den Herstellungsprozess ist die Montage eines Schienensystems für die Schlauchmembrane durch eine separat vom AG beauftragte Firma zu integrieren. Als Teil der geplanten Kabeltrasse sind ca. 100 m Rohrtraße im HDD-Verfahren einzubringen.
Titel 2 soll im Jahr 2021 erfolgen. Er beinhaltet die Erdbaumaßnahmen und Wegebefestigungen. Am Auslaufbauwerk sind Gabionen als Filterstrecke aufzubauen und eine Drosselleitung zu verlegen. An den Erdbauwerken ist Oberboden anzudecken. Die Kabeltrasse ist zu vervollständigen plus Bauwerksausstattungen, Zaunanlage, Beschilderungen, Fertigteilgarage zu setzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Masterplan Niersgebiet, Rückhalteraum Fritzbruch
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Wehren📦
Kurze Beschreibung:
“Titel 1 beinhaltet die Leistungen zur Herstellung von 2 Ortbetonbauwerken für die Schlauchwehranlagen einschließlich provisorischer Zufahrten. Damit...”
Kurze Beschreibung
Titel 1 beinhaltet die Leistungen zur Herstellung von 2 Ortbetonbauwerken für die Schlauchwehranlagen einschließlich provisorischer Zufahrten. Damit verbunden sind vorbereitende Maßnahmen wie Mäharbeiten und Bodenstabilisierungen sowie das Anlegen von Baustraßen. In den Zufahrtswegen sind 2 Durchlässe zu erneuern. Die Bauwerke sind in wasserdichten Spundwandbaugruben herzustellen. In den Herstellungsprozess ist die Montage eines Schienensystems für die Schlauchmembrane durch eine separat vom AG beauftragte Firma zu integrieren. Als Teil der geplanten Kabeltrasse sind ca. 100 m Rohrtraße im HDD-Verfahren einzubringen.
Titel 2 soll im Jahr 2021 erfolgen. Er beinhaltet die Erdbaumaßnahmen und Wegebefestigungen. Am Auslaufbauwerk sind Gabionen als Filterstrecke aufzubauen und eine Drosselleitung zu verlegen. An den Erdbauwerken ist Oberboden anzudecken. Die Kabeltrasse ist zu vervollständigen plus Bauwerksausstattungen, Zaunanlage, Beschilderungen, Fertigteilgarage zu setzen.
Masterplan Niersgebiet, Rückhalteraum Fritzbruch, 41749 Viersen-Süchteln:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von:
— 2 Baukörpern für die spätere Montage der Ausrüstung von 2 Schlauchwehranlagen,
— Kabeltrassen,
— 2 Durchlassbauwerken.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei „Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihm zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Hinweis zum Eignungsnachweis:
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 6b EU Abs. 1 letzter Satz VOB/A 2016) des Bieters, welche die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Hinweis zum Eignungsnachweis:
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 6b EU Abs. 1 letzter Satz VOB/A 2016) des Bieters, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaffsteilnehmer", dann markieren: „eine EEE importieren" und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderung an seine Eignung in der Eigenerklärung dargestellt.
Darüber hinaus sind vom Bieter nachzuweisen:
1) Nachweis der Beton-Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung gemäß Leistungsverzeichnis / ZTV-Beton;
2) Sonstige Qualifikationsnachweise müssen vorliegen:
– DVGW 301 für Rohrleitungsbau,
– DVGW 330 für PE-Schweißen,
– Nachweis DIN 1880-7.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer", dann markieren: „eine EEE importieren" und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gemäß der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer,..);
3) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist;
4) Sonstige Qualifikationsnachweise:
Nachweis der Beton-Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung gemäß ZTV-Beton:
– DVGW 301 für Rohrleitungsbau,
– DVGW 330 für PE-Schweißen,
– Nachweis DIN 1880-7.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-06
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 022-047191 (2019-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Titel 1 beinhaltet die Leistungen zur Herstellung von zwei Ortbetonbauwerken für die Schlauchwehranlagen einschließlich provisorischer Zufahrten. Damit...”
Kurze Beschreibung
Titel 1 beinhaltet die Leistungen zur Herstellung von zwei Ortbetonbauwerken für die Schlauchwehranlagen einschließlich provisorischer Zufahrten. Damit verbunden sind vorbereitende Maßnahmen wie Mäharbeiten und Bodenstabilisierungen sowie das Anlegen von Baustraßen. In den Zufahrtswegen sind zwei Durchlässe zu erneuern. Die Bauwerke sind in wasserdichten Spundwandbaugruben herzustellen. In den Herstellungsprozess ist die Montage eines Schienensystems für die Schlauchmembrane durch eine separat vom AG beauftragte Firma zu integrieren. Als Teil der geplanten Kabeltrasse sind ca. 100 m Rohrtrasse im HDD-Verfahren einzubringen.
Titel 2 soll im Jahr 2021 erfolgen. Er beinhaltet die Erdbaumaßnahmen und Wegebefestigungen. Am Auslaufbauwerk sind Gabionen als Filterstrecke aufzubauen und eine Drosselleitung zu verlegen. An den Erdbauwerken ist Oberboden anzudecken. Die Kabeltrasse ist zu vervollständigen plus Bauwerksausstattungen, Zaunanlage, Beschilderungen, Fertigteilgarage zu setzen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1879437.65 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Masterplan Niersgebiet, Rückhalteraum Fritzbruch, 41749 Viersen-Süchteln:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von:
— 2 Baukörpern für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Masterplan Niersgebiet, Rückhalteraum Fritzbruch, 41749 Viersen-Süchteln:
Herstellung, Lieferung und betriebsbereite Montage von:
— 2 Baukörpern für die spätere Montage der Ausrüstung von 2 Schlauchwehranlagen,
— Kabeltrassen,
— 2 Durchlassbauwerken
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-047191
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Masterplan Niersgebiet, Fritzbruch/Viersen, Herstellung 2 Schlauchwehranlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Solbach Hoch- und Ingenieurbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Oberrahserstraße 130
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41748
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Viersen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1879437.65 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 084-198608 (2019-04-25)