Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1: Der Bieter muss über ein CAD System AUTOCAD 2010 oder vergleichbar, ein elektroakustisches Messtool EASERA System oder vergleichbar, ein Projektterminplanungstool MS Project oder vergleichbar, ein Netzwerk Messtool, ein Projektionsmesstool Leuchtdichte/Beleuchtungsstärke/Farbraum und ein Videomesstool HDMI/DVI/DSP (Displayport) verfügen und damit auch bereits gearbeitet haben.
Zu 2: Mindestens ein Referenzprojekt, im Rahmen derer der Bieter mindestens 20 Seminarräume/Schulungsräume/Hörsäle mit Medientechnik ausgestattet hat. Dabei muss das Projektvolumen mind. 500 000 EUR netto betragen haben und die Liefer- und Installationsleistungen müssen Einzelprojektion, Mediensteuerung sowie Beschallungsanlagen umfasst haben.
Zu 3: Mindestens ein Referenzprojekt, im Rahmen derer der Bieter jeweils mindestens 3 Räume mit IP Streaming Technik ausgestattet hat, die zur Audio- und Videoschaltung untereinander sowie zur Aufzeichnung und Speicherung in der Lage ist. Alternativ kann der Nachweis durch eine Herstellerschulung im Bereich des IP Streamings nachgewiesen werden. Diese Schulung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist beizufügen.
Zu 4: Mindestens zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter projektionstechnische Anlagen mit mind. 5000 Lumen mit Signalübertragung und Projektsteuerung über HDBaseT geliefert und installiert hat.
Zu 5: Mindestens zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bieter jeweils eine Mediensteuerung als TCP-IP vernetztes Mediensteuerungskonzept und Managementkonzept mit Störungsmeldung, mindestens 6 Räumen, mindestens zwei Raumtypen und unterschiedlichen technischen Ausstattungen aufgesetzt hat.
Zu 6: Der Bieter hat nachzuweisen, dass er für das Projekt mindestens die folgenden Mitarbeiter zur Verfügung stellen kann:
1x Projektleiter, 1 x stellvertretender Projektleiter, 2 x Medientechniker, 1 x Programmierer
Für die einzelnen Mitarbeiter ist nachzuweisen, dass sie in entsprechenden Referenzprojekten in der jeweiligen Funktion eingesetzt waren. Für den Nachweis des Projektleiters und seines Stellvertreters ist es dabei unerheblich, ob sie in dem jeweiligen Referenzprojekt die Funktion des Projektleiters oder die Stellvertreterfunktion innehatten.
Mit dem Angebot ist eine rechtsverbindlich unterschriebene und aussagekräftige Aufstellung von Referenzen je Mitarbeiter vorzulegen, in welchen der/die für das Projekt vorgesehene(n) Mitarbeiter Leistungen der Implementierung von Medientechnik erbracht haben. Bei den Referenzprojekten müssen die Medientechniker, der Programmierer, der Projektleiter sowie der Stellvertreter in mindestens 4 der nachfolgenden 7 Bereiche eingebunden gewesen sein.
— Laserprojektionssysteme,
— Streaming-Komponenten,
— Mediensteuerungssysteme,
— Digitale Signalmatrix-Systeme,
— Audio-Soundprozessor-Systeme,
— Verkabelung von medientechnischen Rack- und Möbelsystemen,
— Programmierung von Mediensteuerungssystemen.
Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter sind jeweils mindestens 5 Referenzen nachzuweisen. Die Medientechniker müssen über jeweils mindestens 2 Referenzen verfügen. Der Programmierer muss mindestens 3 Referenzen nachweisen können.
Die Leistungen müssen im Zeitraum seit dem 1.1.2016 vollständig erbracht worden sein.
Sämtliche Referenzprojekte müssen aus den letzten 3 Jahren (gerechnet ab dem Datum der Angebotsabgabefrist) stammen, d.h. vollständig in diesem Zeitraum erbracht worden sein.