Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzen]
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenzen nachzuweisen, welche die einzelnen Leistungsbestandteile in der Summe insgesamt einmal erfüllt.
Leistungsbestandteile:
— Dokumentation,
— Planung und Konfiguration,
— Programmierung,
— Bildübertragung,
— Audioübertragung,
— Steuerung der Technik,
— Grafische Technische Beschreibung.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt. Das Referenzprojekt darf nicht älter als 3 Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 1.5.2018 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 1.5.2018 und 1.5.2019 erbracht wurde. Vorausgesetzt wird ein erfolgreicher Abschluss (Abnahme des Auftraggebers) der Leistung spätestens zum 1.5.2019.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar:
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld, Umfang etc.) im Wesentlichen entspricht,
— Insbesondere sind die einzelnen Leistungsbestandteile in der Summe jeweils einmal zu erfüllen.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.