Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte. Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen. Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung"). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tischcomputer
Referenznummer: 2019-vs32-OK
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung"). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung"). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tischcomputer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerzubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-15 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 074-174722
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung"). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung"). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
— 40 bis 60 OP-PCs pro Jahr;
— Peripherie entsprechend dem Jahresbedarf.
Hinweis: Das UKA garantiert eine Mindestabnahme von 200 OP Rechner über einen Zeitraum von 4 Jahren.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll für 4 Jahre geschlossen werden und beinhaltet eine Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Die Verlängerung muss schriftlich, mdst. drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, bei dem Auftragnehmer angekündigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 Aachen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist,
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist,
— Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, R. 425
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Quelle: OJS 2019/S 074-174722 (2019-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung“). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für Lieferungen und Leistungen zur Bereitstellung von medizinischen Arbeitsplatzendgeräten aus. Benötigt werden Arbeitsplatzendgeräte (OP-PC) in mehreren Leistungsstufen, sowie die zugehörigen Peripheriegeräte.
Auch wenn die Rahmenvereinbarung grundsätzlich auf den üblichen, ständigen Bedarf des UKA ausgerichtet ist, soll die Vereinbarung explizit auch bei jeglichen Projekten, wie Baumaßnahmen, zum Tragen kommen. Dies kann dann zu einem punktuell höheren zusätzlichen Bedarf führen.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung“). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD65
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD65
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung“). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Alle zu liefernden Geräte sind vollständig vom Hersteller mit Software nach Vorgabe auszustatten („Betankung“). Die Geräte sind bei Lieferung sofort voll einsatzfähig. Ort des Gefahrenübergangs (Lieferort) ist die zentrale Warenannahme der UKA. Die Auslieferung an den jeweiligen Arbeitsplatz und die Inbetriebnahme erfolgt durch den GB-IT. Diese Vorgehensweise wird seit einiger Zeit angewandt und hat sich bewährt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
Name: Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH
Postanschrift: Altenhöhe 11
Postort: Wermelskirchen
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland 🇩🇪 Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD65
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Quelle: OJS 2019/S 171-417219 (2019-09-02)