Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Einführung der Medizinischen Datenerfassung in Leitstellen, Rettungswachen und Rettungsmitteln. Es geht daher um den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, unter dem die beteiligten Auftraggeber EVB-IT Systemverträge zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Konditionen abschließen und damit die Leistungen in ihrem RDB zum Abruf freigeben können. Inhalt der Beschaffung sind das System an sich (als Software mit verschiedenen Schnittstellen) ebenso wie die Lieferung der Hardware, insbesondere der notwendigen Endgeräte und Drucker nebst Halterungen für die verschiedenen Rettungsmittel, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft für das Gesamtsystem in allen Versionen, das Hosting der Serverversion, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Schulungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Informationssysteme
Referenznummer: 710.4.1/2019
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Einführung der Medizinischen Datenerfassung in Leitstellen, Rettungswachen und Rettungsmitteln. Es geht daher um den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, unter dem die beteiligten Auftraggeber EVB-IT Systemverträge zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Konditionen abschließen und damit die Leistungen in ihrem RDB zum Abruf freigeben können. Inhalt der Beschaffung sind das System an sich (als Software mit verschiedenen Schnittstellen) ebenso wie die Lieferung der Hardware, insbesondere der notwendigen Endgeräte und Drucker nebst Halterungen für die verschiedenen Rettungsmittel, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft für das Gesamtsystem in allen Versionen, das Hosting der Serverversion, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Schulungen.
Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die Einführung der Medizinischen Datenerfassung in Leitstellen, Rettungswachen und Rettungsmitteln. Es geht daher um den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer, unter dem die beteiligten Auftraggeber EVB-IT Systemverträge zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Konditionen abschließen und damit die Leistungen in ihrem RDB zum Abruf freigeben können. Inhalt der Beschaffung sind das System an sich (als Software mit verschiedenen Schnittstellen) ebenso wie die Lieferung der Hardware, insbesondere der notwendigen Endgeräte und Drucker nebst Halterungen für die verschiedenen Rettungsmittel, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft für das Gesamtsystem in allen Versionen, das Hosting der Serverversion, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie Schulungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Fachbereich 710 Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Fachgebiet 710.4 Rettungsdienste
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Postleitzahl: 64289
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.ladadi.de🌏
E-Mail: zavs@ladadi.de📧
Telefon: +49 61518811535📞
Fax: +49 61518812484 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E49542141🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E49542141🌏
Die Leistungsbeschreibung enthält im Lastenheft in Kap. 2 einen Katalog an Mindestanforderungen an das System. Diese sind Ausschlusskriterien. Ein Produkt/System, für das im Angebot in Phase 2 des Verfahrens in diesem Katalog nicht alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, wird zwingend vom weiteren Verhandlungsverfahren ausgeschlossen.
Die Leistungsbeschreibung enthält im Lastenheft in Kap. 2 einen Katalog an Mindestanforderungen an das System. Diese sind Ausschlusskriterien. Ein Produkt/System, für das im Angebot in Phase 2 des Verfahrens in diesem Katalog nicht alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, wird zwingend vom weiteren Verhandlungsverfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rahmenvertrag sieht den Abschluss von EBV-IT Systemverträgen mit 4 Rettungsdienstträgern als Auftraggebern und optional weiteren sieben Rettungsdienstträgern als Auftraggebern vor.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption für die AG um 4 Jahre, die grundsätzlich von allen teilnehmenden AG einheitlich auszuüben ist. Die AG werden dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch machen werden. Das Recht der einzelnen AG, ihre Option (s. u. Ziff. II.2.11) nicht zu ziehen, die Verlängerungsoption
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption für die AG um 4 Jahre, die grundsätzlich von allen teilnehmenden AG einheitlich auszuüben ist. Die AG werden dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch machen werden. Das Recht der einzelnen AG, ihre Option (s. u. Ziff. II.2.11) nicht zu ziehen, die Verlängerungsoption
Beschreibung der Optionen:
Nur die Starterkommunen (AG Gruppe 1) werden unmittelbar nach Zuschlagserteilung die EVB-IT Systemverträge abschließen und die Einführung des Systems beauftragen.
Die anderen AG haben die Option, ebenfalls die EVB-IT Systemverträge abzuschließen und die Einführung des Systems zu beauftragen. Dabei können die AG aus Gruppe 2 die Option zum Abschluss des Vertrages grdsl. mit dem Laufzeitbeginn 1 Jahr nach Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ausüben. Die AG aus Gruppe 3 können die Option zum Abschluss des Vertrages grdsl. mit dem Laufzeitbeginn 2 Jahre nach Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ausüben. Die Grundlaufzeit endet für alle AG einheitlich (4 Jahre nach ursprünglichem Vertragsbeginn). Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Die anderen AG haben die Option, ebenfalls die EVB-IT Systemverträge abzuschließen und die Einführung des Systems zu beauftragen. Dabei können die AG aus Gruppe 2 die Option zum Abschluss des Vertrages grdsl. mit dem Laufzeitbeginn 1 Jahr nach Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ausüben. Die AG aus Gruppe 3 können die Option zum Abschluss des Vertrages grdsl. mit dem Laufzeitbeginn 2 Jahre nach Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ausüben. Die Grundlaufzeit endet für alle AG einheitlich (4 Jahre nach ursprünglichem Vertragsbeginn). Einzelheiten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungsbeschreibung enthält im Lastenheft in Kap. 2 einen Katalog an Mindestanforderungen an das System. Diese sind Ausschlusskriterien. Ein Produkt/System, für das im Angebot in Phase 2 des Verfahrens in diesem Katalog nicht alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, wird zwingend vom weiteren Verhandlungsverfahren ausgeschlossen.
Die Leistungsbeschreibung enthält im Lastenheft in Kap. 2 einen Katalog an Mindestanforderungen an das System. Diese sind Ausschlusskriterien. Ein Produkt/System, für das im Angebot in Phase 2 des Verfahrens in diesem Katalog nicht alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, wird zwingend vom weiteren Verhandlungsverfahren ausgeschlossen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LK Darmstadt-Dieburg
Kreis Bergstraße
Darmstadt
LK Groß-Gerau
Frankfurt/Main
LK Limburg-Weilburg
Odenwaldkreis
Offenbach/Main
Rheingau-Taunus-Kreis
LK Waldeck-Frankenberg
Wiesbaden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage 2 zum Anschreiben),
— bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 6 zum Anschreiben),
— bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen: Formblatt
„Nachunternehmerleistungen“ (Anlage 7 zum Anschreiben), im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Eignungsleihe“ (Anlage 8 zum Anschreiben) sowie die „Verpflichtungserklärung-Nachunternehmer“ (Anlage 9 zum Anschreiben),
— bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen: Formblatt
„Nachunternehmerleistungen“ (Anlage 7 zum Anschreiben), im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Eignungsleihe“ (Anlage 8 zum Anschreiben) sowie die „Verpflichtungserklärung-Nachunternehmer“ (Anlage 9 zum Anschreiben),
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Anlage 10 zum Anschreiben),
— wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
— wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung (Anlage 3 zum Anschreiben) einschließlich der Angaben zur Registerpflicht,
— Formblatt Vergabesperre (Anlage 4 zum Anschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer (s. Mindeststandards).
Mindeststandards:
Für Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Referenzbogens (Anlage 5 zum Anschreiben) mit mindestens 3 Projektreferenzen über Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar sind (s. Mindeststandards),
— Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen AG als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig,
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen, sowohl bezogen auf die Softwareanpassung und die Erstellung des Gesamtsystems, als auch bezogen auf Hosting, Pflege und Wartung sowie auf Schulungen (in Gruppen von Beschäftigten), ersichtlich ist.
— Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen, sowohl bezogen auf die Softwareanpassung und die Erstellung des Gesamtsystems, als auch bezogen auf Hosting, Pflege und Wartung sowie auf Schulungen (in Gruppen von Beschäftigten), ersichtlich ist.
Mindeststandards:
Für Referenzen:
Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen):
Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen):
— es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen,
— es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in Euro, der Ausführungszeitraum/das Lieferdatum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern),
— es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in Euro, der Ausführungszeitraum/das Lieferdatum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern),
— die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mind. vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind; daher müssen die Referenzprojekte die folgenden Leistungsgegenstände abdecken:
—— Lieferung und Einbau vergleichbarer Mengen an Endgeräten; da identische Projekte nicht gefordert werden dürfen, ist die Lieferung von mind. 30 Endgeräten in einem Projekt nachzuweisen,
—— Anpassung der Software an vergleichbare Schnittstellen,
Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Referenzbereiche insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll.
Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Referenzbereiche insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Referenzbogen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung mit ihren Anlagen sowie den Vertragsentwürfen mit ihren jeweiligen Anlagen. Es wird ein einheitliches Muster für den EVB-IT Systemvertrag ausverhandelt, das die AG jeweils in individualisierter Fassung (konkrete Systemumgebung etc.) abschließen werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung mit ihren Anlagen sowie den Vertragsentwürfen mit ihren jeweiligen Anlagen. Es wird ein einheitliches Muster für den EVB-IT Systemvertrag ausverhandelt, das die AG jeweils in individualisierter Fassung (konkrete Systemumgebung etc.) abschließen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Grundlaufzeit beträgt nur 4 Jahre; die Verlängerungsoption ist notwendig, damit ein wirtschaftlich sinnvoller Leistungszeitraum über die reine Abschreibungsfrist hinaus auch für die AG der Gruppen 2 und 3 möglich ist.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Grundlaufzeit beträgt nur 4 Jahre; die Verlängerungsoption ist notwendig, damit ein wirtschaftlich sinnvoller Leistungszeitraum über die reine Abschreibungsfrist hinaus auch für die AG der Gruppen 2 und 3 möglich ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-22 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abdeckungsgrad des Lastenheftes (B-Kriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anwenderfreundlichkeit/Ergonomische Funktionalität (Verhandlungs-/Präsentationstermin)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hostingkonzept einschl. Konzept zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO
Schulungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungsfrist/Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 30
In der Datei „11 – Abschließende Liste VgV Teilnahmeantrag“ ist nochmals eine vollständige Liste der mit dem TNA einzureichenden Unterlagen enthalten.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E49542141 möglich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der AG dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der AG dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wegebeträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den AG. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs.3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem AG durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 223-547314 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemwartung
Gesamtwert des Auftrags: 2548986.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemwartung📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-06 📅
Name: pulsation IT GmbH
Postanschrift: Thyssenstraße 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2548986.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E49542141