Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen stellt für den Deutschen Wetterdienst ein vertriebspolitisches bzw. kommunikationspolitisches Instrument dar. Nach Erstellung und Zeichnung eines Standplanes incl. aller Anschlüsse und Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst, soll der Messestand nach DWD-Corporate Design inkl. Bodenbelag, Exponate, Technik, Beleuchtung, Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse usw. aufgebaut sowie nach Beendigung der Messe wieder abgebaut werden. Dabei handelt es sich um Messestände, welche ca. 18 bis 200 m groß sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messebauleistungen
OV 38553/2019-GRO
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und...”
Kurze Beschreibung
Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen stellt für den Deutschen Wetterdienst ein vertriebspolitisches bzw. kommunikationspolitisches Instrument dar. Nach Erstellung und Zeichnung eines Standplanes incl. aller Anschlüsse und Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst, soll der Messestand nach DWD-Corporate Design inkl. Bodenbelag, Exponate, Technik, Beleuchtung, Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse usw. aufgebaut sowie nach Beendigung der Messe wieder abgebaut werden. Dabei handelt es sich um Messestände, welche ca. 18 bis 200 m groß sind.
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen stellt für den Deutschen Wetterdienst ein vertriebspolitisches bzw. kommunikationspolitisches Instrument dar. Nach Erstellung und Zeichnung eines Standplanes incl. aller Anschlüsse und Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst, soll der Messestand nach DWD-Corporate Design inkl. Bodenbelag, Exponate, Technik, Beleuchtung, Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse usw. aufgebaut sowie nach Beendigung der Messe wieder abgebaut werden. Dabei handelt es sich um Messestände, welche ca. 18 bis 200 m groß sind.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet.
Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen.
Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet.
Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen.
Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten 5 Jahre.
Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr.: 1,3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt)
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Einlagerung des DWD-Messestandes (ca. 100 EUR Paletten) in den Räumen des künftigen Auftragnehmers.
Planung des Messestandes in CAD und selbständiger Aufbau...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Einlagerung des DWD-Messestandes (ca. 100 EUR Paletten) in den Räumen des künftigen Auftragnehmers.
Planung des Messestandes in CAD und selbständiger Aufbau nach diesem Plan ausreichende Transportmöglichkeiten für den rechtzeitigen Transport zum Veranstaltungsort rechtzeitige Bestellung der erforderlichen Serviceleistungen (Wasseranschluss, Stromanschluss usw.).
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-17
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§160 Abs.2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltendend gemacht werden. (§ 160 Abs.2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innterhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§160 Abs.3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 150-369992 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-29) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 150-369992
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Messebauleistungen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§160 Abs.2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltendend gemacht werden. (§ 160 Abs.2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§160 Abs.3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 232-569873 (2019-11-29)