Messebauleistungen

Deutscher Wetterdienst, Beschaffung

Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen stellt für den Deutschen Wetterdienst ein vertriebspolitisches bzw. kommunikationspolitisches Instrument dar. Nach Erstellung und Zeichnung eines Standplanes incl. aller Anschlüsse und Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst, soll der Messestand nach DWD-Corporate Design inkl. Bodenbelag, Exponate, Technik, Beleuchtung, Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse usw. aufgebaut sowie nach Beendigung der Messe wieder abgebaut werden. Dabei handelt es sich um Messestände, welche ca. 18 bis 200 m groß sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-01 Auftragsbekanntmachung
2019-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Referenznummer: OV 38553/2019-GRO
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Wetterdienst nimmt jährlich an ca. 20 Messen und Kongressen teil und veranstaltet ca. 10 Tage der offenen Tür. Die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltungen stellt für den Deutschen Wetterdienst ein vertriebspolitisches bzw. kommunikationspolitisches Instrument dar. Nach Erstellung und Zeichnung eines Standplanes incl. aller Anschlüsse und Absprache mit dem Deutschen Wetterdienst, soll der Messestand nach DWD-Corporate Design inkl. Bodenbelag, Exponate, Technik, Beleuchtung, Wasseranschlüsse, Elektroanschlüsse usw. aufgebaut sowie nach Beendigung der Messe wieder abgebaut werden. Dabei handelt es sich um Messestände, welche ca. 18 bis 200 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Wetterdienst, Beschaffung
Postort: Offenbach am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.dwd.de 🌏
E-Mail: beschaffung@dwd.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=273698 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=273698 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-369992
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass sich der Bewerber in keinem Insolvenzverfahren befindet.
Erklärung über die Zahlung von Steuern und Beiträgen für Versicherungen.
Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten 5 Jahre.
Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr.: 1,3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung gemäß Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt)
Weitere Bestimmungen sind in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Einlagerung des DWD-Messestandes (ca. 100 EUR Paletten) in den Räumen des künftigen Auftragnehmers.
Planung des Messestandes in CAD und selbständiger Aufbau nach diesem Plan ausreichende Transportmöglichkeiten für den rechtzeitigen Transport zum Veranstaltungsort rechtzeitige Bestellung der erforderlichen Serviceleistungen (Wasseranschluss, Stromanschluss usw.).
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Weitere Bestimmungen sind in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=273698 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§160 Abs.2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltendend gemacht werden. (§ 160 Abs.2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innterhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§160 Abs.3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 150-369992 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-569873
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 150-369992
ABl. S-Ausgabe: 232

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen. (§160 Abs.2 und 3 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber geltendend gemacht werden. (§ 160 Abs.2 und 3 GWB) Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung seinen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen. (§160 Abs.3 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 232-569873 (2019-11-29)