Beschreibung der Beschaffung
— 1-geschossige Pfosten-Riegel-Fassaden bestehend aus Stahl-Profil-System,
— Fassaden teilweise F60 und G60.
Fassadenfläche: ca. 150 qm in Einzelflächen
Anzahl Einsatzelemente Fenster: 3 Stück
Anzahl Einsatzelemente Türen: 12 Stück
— Brandschutz-Tür-Elemente mit Seitenteilen und Oberlichtern.
T30-RS Anzahl der Türelemente: 8 Stück
T90-RS Anzahl der Türelemente: 1 Stück
— Tür-Elemente mit Seitenteilen und Oberlichtern.
Anzahl der Türelemente: 1 Stück
— Sheddach Oberlicht ca. 105 qm,
— Komplette Elemente auf die Baustelle liefern und montieren.
Die Leistung soll auch im Rahmen der elektronischen Aufmaß-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung bearbeitet werden (GAEB-Schnittstelle).
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über
www.subreport.de/E37551447 zur Verfügung gestellt! Achtung! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, folgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter:
http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Vertragsstrafe (§ 18 HVTG)
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 v. H. der Nettoauftragssumme begrenzt.
Ausführungszeit: 2.12.2019 – 28.8.2020
Einzelfristen: Aufmaß Sheddach 49. KW 2019
Montage Sheddach 07. KW 2020
Fassaden Montage 15. KW 2020
Rohrrahmen-Türen Montage 34. KW 2020.