Zur qualifikation einzureichende unterlagen im vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B.
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de,
https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage „Angebotsbewertung"),
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
Auf gesondertes verlangen des auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto,
Weitere Informationen
Beim Formular „Anschreiben" ist trotz der Aufforderung im Formular keine elektronische Signatur notwendig. Eine Signatur in Textform ist ausreichend.
— Der Auftraggeber geht davon aus-dass-sofern von Belang für diese Ausschreibung — datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können.