Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen beraten und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung (Microsoft Enterprise Agreement gemäß dem bestehenden Rahmenvertrag Microsoft Enterprise Agreement mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres BMI (BMI-Rahmenvertrag)). Der Auftragnehmer erbringt weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software beim Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Enterprise Agreement und Software Assurance
65-19 (200)
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner. Der Auftragnehmer soll den...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen beraten und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung (Microsoft Enterprise Agreement gemäß dem bestehenden Rahmenvertrag Microsoft Enterprise Agreement mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres BMI (BMI-Rahmenvertrag)). Der Auftragnehmer erbringt weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software beim Auftraggeber.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BG Klinikum Hamburg gGmbH
Bergedorfer Straße 10
21033 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner. Der Auftragnehmer soll den...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages mit einem von Microsoft autorisierten Handelspartner. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen beraten und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung (Microsoft Enterprise Agreement gemäß dem bestehenden Rahmenvertrag Microsoft Enterprise Agreement mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Inneres BMI (BMI-Rahmenvertrag)). Der Auftragnehmer erbringt weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software beim Auftraggeber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen
3) Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich)
4) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
5) Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung); Alternativ Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird;
2) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Beschaffung und Verwaltung von Microsoft-Softwarelizenzen sowie Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement)) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“);
2) Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts; Dienstleistungen neben dem reinen Handelsgeschäft; Anzahl Anwender/Arbeitsplätze/Server). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht ((Beschaffung und Verwaltung von Microsoft-Softwarelizenzen sowie Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) bei einem öffentlichen Auftraggeber ähnlicher Größe) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich).
3) Eine Kopie der Bescheinigung, wonach der Bieter aktuell von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland autorisiert ist (dem Angebot beigefügt)
4) Eigenerklärungen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“):
—— mein/unser Unternehmen hat (vertraglich autorisierten) Zugriff auf wichtige Informationen des Lizenzgebers, so dass der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass der Auftragnehmer jederzeit mit aktuellen Informationen zu technologischen Neuerungen und Produktänderungen vertraut ist,
—— Ich/Wir verfüge/verfügen über einen Zugang zu den Microsoft-Portalen zur Meldung und Verwaltung von Lizenzen, Bereitstellung von Softwareprodukten und Lizenzschlüsseln und stellen einen aktuellen Dokumentationsstand des Lizenzstatus des Auftraggebers sicher,
—— die von mir/uns erstellten Lizenzbilanzen werden von Microsoft anerkannt,
—— Ich/Wir richte/richten dem Auftraggeber einen Zugang zu den Microsoft-Portalen zur Einsicht in den aktuellen Lizenz-Status und die Nutzung von Mehrwertleistungen sowie zum Download von Softwareprodukten und Lizenzschlüsseln ein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2. Angabe von mind. 2 Referenzen ab dem Jahr 2017 über die Beschaffung und Verwaltung von Microsoft-Softwarelizenzen sowie Software Assurance (Microsoft...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2. Angabe von mind. 2 Referenzen ab dem Jahr 2017 über die Beschaffung und Verwaltung von Microsoft-Softwarelizenzen sowie Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement in/für einem/ein Krankenhaus, eine/r stationäre/n Einrichtung oder eine/r ambulante Einrichtung mit
— mindestens 1 500 Anwendern,
— mindestens 750 Arbeitsplätzen und,
— mindestens 100 Servern.
Hinweis: Pro Referenz ist ein Referenzbogen einzureichen. Jede einzelne Referenz muss dabei die v. g. Mindestanforderungen erfüllen!
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-11
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an...”
1) Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
3) Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt „Angebotsschreiben“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen;
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung sowie die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Dokumente bei;
6) Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, die Tariftreueerklärung sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDR64
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 199-483041 (2019-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 430 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 199-483041
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex AG
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 430 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDE8N
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 108-261726 (2020-06-03)