Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in Form von Self Service Kiosken und Self Service Bag Drops mit voraussichtlich. 105 und bis zu ca. 2010 Self Service Kiosken (SSK) und mit voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren sowie voraussichtlich ca. 25 Self Service Bag Drops (SSBD) im One-Step Verfahren gemäß IATA RP 1701f, und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger, Hierbei werden die zentralen Komponenten (Core – inklusive aller Software-Komponenten) und die de-zentralen Komponenten des Self Service System, hier 206 Self Service Kioske (SSK) und 94 (Two-Step)/24 (One-Step) Self Service Bag Drops (SSBD) für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2019-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen
Referenznummer: EA-2019-0155_EU
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in Form von Self Service Kiosken und Self Service Bag Drops mit voraussichtlich. 105 und bis zu ca. 2010 Self Service Kiosken (SSK) und mit voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren sowie voraussichtlich ca. 25 Self Service Bag Drops (SSBD) im One-Step Verfahren gemäß IATA RP 1701f, und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger, Hierbei werden die zentralen Komponenten (Core – inklusive aller Software-Komponenten) und die de-zentralen Komponenten des Self Service System, hier 206 Self Service Kioske (SSK) und 94 (Two-Step)/24 (One-Step) Self Service Bag Drops (SSBD) für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER).
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in Form von Self Service Kiosken und Self Service Bag Drops mit voraussichtlich. 105 und bis zu ca. 2010 Self Service Kiosken (SSK) und mit voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren sowie voraussichtlich ca. 25 Self Service Bag Drops (SSBD) im One-Step Verfahren gemäß IATA RP 1701f, und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) und Anbindung an die Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger, Hierbei werden die zentralen Komponenten (Core – inklusive aller Software-Komponenten) und die de-zentralen Komponenten des Self Service System, hier 206 Self Service Kioske (SSK) und 94 (Two-Step)/24 (One-Step) Self Service Bag Drops (SSBD) für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER).
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 221.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 221.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortsetzung von II.1.4)
Folgende Komponenten sind Bestandteil:
— Self Service Kiosken (SSK) – Two Step:
—— Bedieneinheit mit Touchoberfläche und inkl. Rechnereinheit,
—— Integriertem Pass- und Bordkartenlesegerät,
—— Integriertem Gepäckanhängerdrucker,
—— Integriertem Thermodrucker (Receipt-Drucker),
—— Integriertem Bezahlmodul funktionstüchtig,
—— Angeschlossener Gepäckwaage,
—— Vorgaben nach European Accessibility Act sind an ausgewählten SSKs eingehalten,
—— Biometrie Ready – modular hinzufügbar.
— Self Service Bag Drops (SSBD) – Two Step:
—— Bagtag-Scanner,
— Self Service Bag Drops Typ II (SSBD) – One Step:
Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel Druckerpapier (u.a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc.
Garantierte Mindestmenge: 105 SSK mit Zuschlagserteilung.
Weitere Abrufe von SSK und SSBD mind. 2 Stück pro Abruf.
Die weiteren Abrufe werden eine Vorlaufzeit von 8 Wochen haben.
Die Mietlaufzeit aller Komponenten endet mit Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung. Der AG stellt sicher, dass eine Mietlaufzeit von 24 Monaten nicht unterschritten wird.
Software-Komponenten: Web-Applikation, Schnittstelle zum BSI (Baggage Source Interface) des AG, Schnittstelle zur Gepäckförderanlage sowie Schnittstellen zu den jeweiligen Airline Departure Control Systemen.
Der Betrieb muss mindestens 60 Monate sichergestellt werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von max. 24 Monaten.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis 24 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Die etwaige Ausübung der Optionen wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bzw. Schadensersatz vereinbart.
Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um maximal 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) um maximal 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönefeld, BER
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) möglichst nicht älter als 6 Monate);
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung;
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben;
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben;
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung;
6) Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung gefordert und den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist diese vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zurückzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 5 000 000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von 5 000 000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es ist eine Referenz vom Bewerber / BWG aufzuführen und zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4) innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit September 2014, erbracht wurden.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber/BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung für die Implementierung des Self Service Equipment vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. Auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
2) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / BWG, welcher im gesamten Vertragszeitraum für die Projektleitung für die Implementierung des Self Service Equipment vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Zudem kann bspw. Auch ein anonymisierter Lebenslauf dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben- und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
Die Darstellung der Personalreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Die Darstellung der Personalreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ BWG genutzt werden soll.
Sofern der Bewerber / BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber / BWG zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten /Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Mindeststandards:
1) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber / BWG aufzuführen und zu beschreiben, bei der vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin seit September 2014, erbracht wurden.
Es gelten nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
1.1) Als Mindestanforderung muss die eingereichte Referenz Folgendes (innerhalb einer Referenz) erfüllen:
Es muss sich um mindestens einen Auftrag gehandelt haben, bei dem:
— ein Self-Service-System an einem Flughafen zur Verfügung gestellt und erfolgreich betrieben wird/wurde,
— und mindestens 12 Monate produktiv gewesen ist,
— und mindestens 3 Departure Control System-Hosts angebunden sind,
— und mindestens 20 Self Service Kiosks (SSKs) betrieben wurden,
— und mindestens 10 Self Service Bag Drops (SSBDs) betrieben wurden.
1.2) Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine der eingereichten Referenzen Folgendes erfüllen:
— Support für Self-Service-System mit min,
— mindestens 3 angebundenen Departure Control System-Hosts,
— und mindestens 20 Self Service Kiosks (SSKs),
— und mindestens 10 Self Service Bag Drops (SSBDs).
1.2.a) mit einer Erreichbarkeit (ganzjährig) innerhalb von 8:00-16:00 Uhr;
1.2.b) und mit einer Wiederherstellungszeit NEXT BUSINESS DAY;
1.2.c) und für einen Leistungszeitraum von mindestens 6 Monaten.
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zu 2).
2.1) Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
a) Erfahrungen in der Projektleitung für die erfolgreiche Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Self Service Equipment innerhalb der letzten 5 Jahre, mithin nach September 2014.
— vergleichbares Self Service Equipment ist das, bei dem mindestens 20 SSKs mit entsprechender Systemüberwachung nachgewiesen sind.
Und.
b) Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache in Wort und Schrift.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3,
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen,
Monatlich nachträgliche Vergütung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungs beginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben;
b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche oder englische Sprache fließend beherrschen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestanzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das Verfahren eizustellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-04 📅
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 221.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 221.10.2019, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2019-0155 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden;
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen o. weiteren Unterlagen zu verlangen;
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig o. verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 193-470108 (2019-10-02)
Ergänzende Angaben (2019-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER), gemäß IATA RP 1701f und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) sowie Anbindungen der Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger,
Anzahl der zu installierenden Geräte:
— Self Service Kioske (SSK) voraussichtlich ca. 105 und bis zu ca. 201,
— Self Service Bag Drops (SSBD) voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren (davon ggf. 25 SSBDs im One Step Verfahren).
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER), gemäß IATA RP 1701f und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) sowie Anbindungen der Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger,
Anzahl der zu installierenden Geräte:
— Self Service Kioske (SSK) voraussichtlich ca. 105 und bis zu ca. 201,
— Self Service Bag Drops (SSBD) voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren (davon ggf. 25 SSBDs im One Step Verfahren).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER), gemäß IATA RP 1701f und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) sowie Anbindungen der Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger,
Lieferung, Bereitstellung, Einweisung, Dokumentation und Betrieb sowie Wiederherstellung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Self Service Equipment am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER), gemäß IATA RP 1701f und 1741 inklusive Service und Support (1st, 2nd und 3rd Level Support) sowie Anbindungen der Departure Control Systeme der operierenden Airlines bzw. Abfertiger,
Anzahl der zu installierenden Geräte:
— Self Service Kioske (SSK) voraussichtlich ca. 105 und bis zu ca. 201,
— Self Service Bag Drops (SSBD) voraussichtlich ca. 50 bis zu ca. 95 Self Service Bag Drops (SSBD) im Two-Step Verfahren (davon ggf. 25 SSBDs im One Step Verfahren).
Quelle: OJS 2019/S 202-493037 (2019-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von automatischen Check-in-Einrichtungen auf Flughäfen📦
Weitere Komponenten: Kleinteile u. Zubehör, wie zum Beispiel Druckerpapier (u.a. Bag Tag Rollen, Bordkartenpapier), Tinte etc. Garantierte Mindestabnahmemenge: 105 SSKs und 50 SSBDs (davon ggf. 25 SSBDs im One Step Verfahren) mit Zuschlagserteilung.
Weitere Abrufe von SSK und SSBD mind. 2 Stück pro Abruf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-29 📅
Quelle: OJS 2021/S 089-231602 (2021-05-04)