Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Miete von Produktionsdrucksystemen inkl. Fullservice, Hard- und Software
100966
Produkte/Dienstleistungen: Druckmaschinen📦
Kurze Beschreibung: Miete von Produktionsdrucksystemen inkl. Fullservice, Hard- und Software.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 815 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“TH Köln
Betzdorfer Straße 2
50679 Köln
TH Köln
Campus Gummersbach Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Miete von Produktionsdruckmaschinen inkl. Fullservice, Hard- und Software für die Hausdruckerei.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geräte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Probedruck
Preis (Gewichtung): 50 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 815 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Endverarbeitungsfunktionen (keine Abnahmeverpflichtung)
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu den Zuschlagskriterien siehe Dokument Bieterleitfaden – Bewerbungsbedingungen – Angebotswertung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Leistungsbeschreibung Ziffer 3.1 Anforderungen an die Eignung des Bieters” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Umsatzentwicklung der letzten beiden Jahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Umsatzentwicklung der letzten beiden Jahre gesamt und bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, Anzahl der Mitarbeiter, Standards, Normen und sonstige Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Angaben zu Serviceleistungen) beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter hat mit seinem Angebot 2 aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Größe vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter hat mit seinem Angebot 2 aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Größe vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Vertragszeitraum, Auftragsvolumen, Auftragsbeschreibung). Die entsprechenden Verträge laufen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits seit mindestens neun Monaten und sind aktuell noch aktiv. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zur Referenz:
— Der Vertragszeitraum der Referenz begann spätestens am 1.7.2018 und ist zum 1.4.2019 noch nicht ausgelaufen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Ortsbesichtigung am Donnerstag, 7.3.2019, 9.00 Uhr oder 13.00 Uhr zwingend erforderlich (Anmeldung bis spätestens 6.3.2019 auf dem Vergabeportal). Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Ortsbesichtigung am Donnerstag, 7.3.2019, 9.00 Uhr oder 13.00 Uhr zwingend erforderlich (Anmeldung bis spätestens 6.3.2019 auf dem Vergabeportal). Die Nichtvorlage des Protokolls
Der Ortsbesichtigung (Anlage 4) bei Angebotseinreichung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
2) Fester Ansprechpartner für Instandhaltung beim AN;
3) Dokumentationen müssen deutschsprachig sein.
Verkehrssprache bei Leistungserbringung ist deutsch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Nutzungsdauer von IT-Geräten und Software
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-28
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen!
“1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die...”
1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und bis zum 21.3.2019 um 12.00 Uhr Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen;
2) Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der Unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen;
3) Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen“ (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen“
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4) Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYP5S
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 040-089810 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Hochschule Köln
Kontaktperson: Team Einkauf
Telefon: +49 22182753963📞
URL: http://www.th-koeln.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Miete von Produktionsdrucksystemen inkl. Fullservice, Hard- und Software
VG 100966”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 264420.76
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 276487.21
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“TH Köln
Campus Deutz, Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Campus Gummersbach, Steinmüllerallee 1, 51^643 Gummersbach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Miete von Produktionsdrucksystemen inkl. Fullservice, Hard- und Software für die hauseigene Druckerei.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 040-089810
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Miete von Produktionsdrucksystemen inkl. Fullservice, Hard- und Software
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ricoh Deutschland GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 315
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211920821400📞
E-Mail: sebastian.siebenmorgen@ricoh.de📧
Fax: +49 211920821000 📠
Region: Hannover🏙️
URL: https://www.ricoh.de/index.html🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 264420.76
Höchstes Angebot: 276487.21
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Anteil und Wert sind unbekannt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-268086 (2019-06-05)