Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (Auftraggeber) ist nach der Entwässerungssatzung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung sowohl für den Teil der Überleitungskanäle zwischen den Orten und zur Kläranlage und die Abwasserbehandlung als auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet im Rahmen der übertragenen hoheitlichen Pflichtaufgabe verantwortlich. Auf der Grundlage der Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, beschlossen am 18.4.2004, kann der Wasserverband die Abwasserbeseitigung gem. Absatz. I § 1 (4) durch Dritte vornehmen lassen. Ausgeschrieben wird die mobile Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ für die Jahre 2020-2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: V 34_19
Kurze Beschreibung:
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (Auftraggeber) ist nach der Entwässerungssatzung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung sowohl für den Teil der Überleitungskanäle zwischen den Orten und zur Kläranlage und die Abwasserbehandlung als auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet im Rahmen der übertragenen hoheitlichen Pflichtaufgabe verantwortlich.
Auf der Grundlage der Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, beschlossen am 18.4.2004, kann der Wasserverband die Abwasserbeseitigung gem. Absatz. I § 1 (4) durch Dritte vornehmen lassen.
Ausgeschrieben wird die mobile Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ für die Jahre 2020-2022.
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (Auftraggeber) ist nach der Entwässerungssatzung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung sowohl für den Teil der Überleitungskanäle zwischen den Orten und zur Kläranlage und die Abwasserbehandlung als auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet im Rahmen der übertragenen hoheitlichen Pflichtaufgabe verantwortlich.
Auf der Grundlage der Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, beschlossen am 18.4.2004, kann der Wasserverband die Abwasserbeseitigung gem. Absatz. I § 1 (4) durch Dritte vornehmen lassen.
Ausgeschrieben wird die mobile Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ für die Jahre 2020-2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400780
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Zahlungen erfolgen entsprechend § 7 des Muster-Entsorgungsvertrages.
Vertragsstrafen entsprechend § 12 des Muster-Entsorgungs-Vertrages.
Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Erwartungsleistung im Kalenderjahr für die Vertragsdauer in Gestalt einer Bankbürgschaft.
Zahlungen erfolgen entsprechend § 7 des Muster-Entsorgungsvertrages.
Vertragsstrafen entsprechend § 12 des Muster-Entsorgungs-Vertrages.
Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Erwartungsleistung im Kalenderjahr für die Vertragsdauer in Gestalt einer Bankbürgschaft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (Auftraggeber) ist nach der Entwässerungssatzung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung sowohl für den Teil der Überleitungskanäle zwischen den Orten und zur Kläranlage und die Abwasserbehandlung als auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet im Rahmen der übertragenen hoheitlichen Pflichtaufgabe verantwortlich.
Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (Auftraggeber) ist nach der Entwässerungssatzung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung sowohl für den Teil der Überleitungskanäle zwischen den Orten und zur Kläranlage und die Abwasserbehandlung als auch für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Sammelgruben und Kleinkläranlagen) im Verbandsgebiet im Rahmen der übertragenen hoheitlichen Pflichtaufgabe verantwortlich.
Auf der Grundlage der Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, beschlossen am 18.4.2004, kann der Wasserverband die Abwasserbeseitigung gem. Absatz. I § 1 (4) durch Dritte vornehmen lassen.
Auf der Grundlage der Satzung über die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“, beschlossen am 18.4.2004, kann der Wasserverband die Abwasserbeseitigung gem. Absatz. I § 1 (4) durch Dritte vornehmen lassen.
Ausgeschrieben wird die mobile Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des WAV „Panke/Finow“ für die Jahre 2020-2022.
Im Verbandsgebiet ist die Entsorgung von abflusslosen Gruben (Abwasser/Fäkalien) bzw. Entsorgung von Kleinkläranlagen (Fäkalschlamm) abzusichern.
Als Orientierung für die Einschätzung der abzufahrenden Mengen wird der Wert für das Jahr 2018 angesetzt: (Stand: 30.12.2018)
Es ist davon auszugehen, dass sich durch Neubaumaßnahmen die Anzahl der zu entsorgenden Gruben zum Leistungszeitraumende um ca.6 % reduziert.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Abfuhr erfolgt nach Auftrag
— 4 Tage (entsprechend § 4 Abs. 1 des Muster-Entsorgungsvertrages,
— Notentleerung umgehend nach Aufforderung (vgl. Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung).
Der Auftragnehmer hat die Leistungen mit eigenen Kapazitäten auszuführen. Vom Auftraggeber werden keine Lagerplätze, Stoffe oder Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Informationen:
Zahlungen erfolgen entsprechend § 7 des Muster-Entsorgungsvertrages.
Vertragsstrafen entsprechend § 12 des Muster-Entsorgungs-Vertrages.
Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % der Erwartungsleistung im Kalenderjahr für die Vertragsdauer in Gestalt einer Bankbürgschaft.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bernau, Rüdnitz, Biesenthal, Melchow Zum WAV „Panke/Finow“ gehören folgende Kommunen und Gemeindeteile:
— Bernau mit den Ortsteilen Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow und den Siedlungsgebiete …
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate),
— im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen,
— die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für maximal der letzten 3 Geschäftsjahre,
— im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen,
— die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über Einsatzmöglichkeit von kleinen Fahrzeugen mit 3 bis 5 m
— Referenzen: Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers (mit Kontaktdaten),
— im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen,
— die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss – abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt bzw. pdf) verwendet werden.
WICHTIG: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfache elektronische Form (elektronisch in Textform) reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Achtung:
Fügen sie in Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen bei, weder separat, noch im Anschreiben, noch als Aufdruck auf der Rückseite des Anschreibens. Andernfalls muss das Angebot zwingend gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.
Fügen sie in Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen bei, weder separat, noch im Anschreiben, noch als Aufdruck auf der Rückseite des Anschreibens. Andernfalls muss das Angebot zwingend gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass auch jegliche andere Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen – wie beispielsweise Änderung des festgelegten Zahlungsziels – unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JDSNN
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: OJS 2019/S 163-400780 (2019-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 115 476 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.