Mobile Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen im Saale-Orla-Kreis
Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Leistungsgegenstand:
— Durchführung der halbjährlichen, mobilen Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und ggf. aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen im o. g. Gebiet mit einem „Schadstoffmobil“ durchzuführen,
— Erstellung eines Tourenplans gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten,
— es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern,
— die erfassten gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen,
— die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-20.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-08-20 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2019-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2019-0112-ZASO
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saale-Orla-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/ 🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de 📧
Telefon: +49 3647-441756 📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277117 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-23 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 162-398504
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saale-Orla-Kreis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277117 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 162-398504 (2019-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2019-0112-ZASO
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand:
— Durchführung der halbjährlichen, mobilen Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und ggf. aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen im o. g. Gebiet mit einem „Schadstoffmobil“ durchzuführen,
— Erstellung eines Tourenplans gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten,
— es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern,
— die erfassten gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen,
— die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saale-Orla-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de/ 🌏
E-Mail: r.fulde@zaso-online.de 📧
Telefon: +49 3647-441756 📞
Fax: +49 3647-441744 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277117 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-23 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 162-398504
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt
ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters für das Angebotene Los / die angebotenen Lose wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand:
— Durchführung der halbjährlichen, mobilen Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und ggf. aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen im o. g. Gebiet mit einem „Schadstoffmobil“ durchzuführen,
— Erstellung eines Tourenplans gemäß den Vorgaben des ZASO zu den Ortschaften, Standplätzen und Standzeiten,
— es sind im Weiteren die Standzeiten an den benannten Wertstoffhöfen abzusichern,
— die erfassten gefährlichen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen,
— die ordnungsgemäße Verwertung /Beseitigung ist nachzuweisen.
Die Leistung beinhaltet die Durchführung von 2 mobilen Sammlungen pro Jahr mit einem geeigneten Fahrzeug und die Annahme der gefährlichen Abfälle durch fachkundiges Personal an vorgegebenen Stellplätzen. Die gefährlichen Abfälle sind in die vom Auftragnehmer vorgehaltenen Verpackungen zu sortieren und den entsprechenden Anlagen zur Verwertung/Beseitigung zu übergeben. Das „Schadstoffmobil“ soll weiterhin Standzeiten an 3 Wertstoffhöfen absichern.
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Der Vertrag verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr bis zum 31.12.2023, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 31.8.2021 kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saale-Orla-Kreis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für das Unternehmen des Bieters bzw. die
Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beachten Sie auch die weiteren Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen (dazu zählen hier grds. die Jahre 2016, 2017 und 2018, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt). Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch kein festgestellter Jahresabschluss für das Jahr 2018 vorliegt, genügen hierfür vorläufige Zahlen.
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Diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft grds. bereits mit dem Angebot in einer gesonderten Erklärung nach Formular 8 vorzulegen.
Beachten Sie auch die weiteren Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Der Bieter und Bietergemeinschaften müssen
— über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung/Umwelthaftpflichtversicherung/Umweltschadensversicherung verfügen bzw.
— eine entsprechende Erhöhung und Anpassung der Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
Als Mindestanforderungen werden insoweit Versicherungen mit Deckungssummen von:
— 4 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden,
— 1 Mio. EUR für Umweltschäden/Umwelthaftpflichtschäden sowie
— 100 000,00 EUR für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei einfacher Maximierung) verlangt.
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 4 Mio. EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal je Schadensfall umfasst. Die Deckungssumme muss nur einfach maximiert sein. Gleiches gilt für die Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Umweltschadensversicherung für Umweltschäden.
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Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen. Auf Aufforderung der Vergabestelle sind entsprechende Versicherungsbestätigungen auch für Unterauftragnehmer einzureichen. Beachten Sie auch die weiteren Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
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Referenzen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 über vergleichbare erbrachte Leistungen des Sammelns sowie Verwertens/Beseitigens von gefährlichen Abfällen für kommunale Auftraggeber
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen des Einsammelns und Verwertens/Beseitigens von vergleichbaren gefährlichen Abfällen für kommunale Auftraggeber verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können.
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Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne in den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrages, zum Leistungszeitraum sowie dem seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die durch den Bieter erkundigt.
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Empfänger der Leistungen nach Formular 9. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die
Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind von diesen auf Aufforderung der Vergabestelle entsprechende Erklärungen vorzulegen.
Beschreibung der Ausstattung und technischen Ausrüstung und Qualifikation des einzusetzenden Personals die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des einzusetzenden Personals.
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche
technische Ausrüstung im Sinne von geeigneten Fahrzeugen er bzw. sie für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit er bzw. sie sich insoweit auf die
Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft.
Im Einzelnen wird dafür eine Erklärung zu den einzusetzenden Fahrzeugen verlangt (vgl. hierzu auch die vorgesehenen Eintragungsfelder im Angebotsvordruck in Teil III) unter Angabe der vorgesehenen einzusetzenden Fahrzeuge und der jeweiligen Anzahl, Angabe des Fahrzeuges.
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Weiterhin wird/werden im Einzelnen eine Erklärung/ Nachweise zur Qualifikation des einzusetzenden Personals verlangt. Reichen Sie bitte die entsprechenden Schulungsnachweise nach TRGS 520 Ihres Personals ein, im Detail:
Vorlage von Fotokopien der gültigen Fachkundenachweise oder Eigenerklärung zur Qualifizierung bis zum Leistungsbeginn.
Diese Erklärungen werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt Bitte tragen Sie entsprechende Erläuterungen
Daher im Angebotsvordruck ein!
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 / § 57 KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) für die ausgeschriebene Leistung
Die technische Leistungsfähigkeit wird schließlich beurteilt anhand des Vorliegens einer Zertifizierung nach der EfbV für die ausgeschriebene Leistung bzw. – für den Fall, dass ein Unternehmen nicht für die ausgeschriebene bzw. – für den Fall, dass ein Unternehmen nicht für die ausgeschriebene Leistung zertifiziert ist, weil es z. B. in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist – anhand des Vorliegens bzw. Erfüllens aller in der EfbV genannten Anforderungen, die zu einer Zertifizierung führen.
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Zum Nachweis ist für Bieter und Mitglieder einer Bietergemeinschaft das gültige Zertifikat (oder eine gleichwertige Erklärung zum Erfüllen der Voraussetzungen
Der EfbV) bereits mit dem Angebot einzureichen.
Alle notwendigen Entsorgungsnachweise (Sammelentsorgungsnachweise) für den Nachweis der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung der zu erfassenden
Abfallgruppen sind dem Angebot als Liste unter Angabe der Abfallart sowie der Dauer der Gültigkeit beizufügen.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Entsorgungsnachweise vollständig vorzulegen.
Diese Erklärung werden vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer bereits mit Abgabe des Angebotes verlangt.
Beachten Sie auch die weiteren Angaben in den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=277117 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beizubringende Nachweise/ Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat kann auch zu einem früheren Zeitpunkt
ausgestellt sein, solange es bei Einreichung noch gültig ist. Eigenerklärungen des Bieters sowie der anderen Beteiligten müssen grds. für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Etwas anderes gilt für die Einreichung einer EEE als vorläufigem Beleg der Eignung, wenn der Bieter eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwendet, sofern er bestätigt, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Die Vorlage der Urkalkulation des Bieters für das Angebotene Los / die angebotenen Lose wird unabhängig davon bereits mit dem Angebot verlangt. Sie ist also mit dem Angebot einzureichen. Sollte die Kalkulation im Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese nachzufordern. Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Beachten sie die weiteren Erläuterungen der Bewerbungsbedingungen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist. Sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
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— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
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