Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – wie folgt nachzuweisen.
Durch Eigenerklärungen im Formblatt L 124: dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu Eintragung in das Berufsregister.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf das andere Unternehmen beruft, muss der Bieter bei Angebotsabgabe im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen diese Teilleistungen zweifelsfrei benennen. Die Namen der Unterauftragnehmer sowie deren Verpflichtungserklärung Formblatt L 236 sind im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung erst auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vor Erteilung des Zuschlages vorzulegen.
Möchte der Bieter sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), müssen bereits bei Angebotsabgabe im Formblatt L235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen die überlassene Eignung und die Unternehmen mit Name, gesetzlichem Vertreter und Anschrift benannt werden. Der Bieter muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann.
Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage der Verpflichtungserklärung zusammen mit dem Angebot, in welcher sich das andere Unternehmen für den Fall der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, mit den erforderlichen Kapazitäten seines Unternehmens für den/die darin genannten Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen und im Falle der Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter für die Auftragsausführung zu haften.
Setzt der Bieter zur Erfüllung des Auftrags andere Unternehmen ein, müssen diese ihre Eignung ebenfalls durch Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 und die genannten Erklärungen und Nachweise darlegen.
Sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag gelten gleichermaßen auch für den Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der Auftraggeberin entsprechend zu verpflichten.
Der Bieter und alle Unterauftragnehmer müssen Vorname, Name, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und –ort aller Geschäftsführer und Prokuristen angeben.
Die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich insgesamt vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots nicht vorgelegt wurden, unter angemessener Fristsetzung nachzufordern. Die Nichtvorlage führt – vorbehaltlich einer Nachforderungsentscheidung des Auftraggebers, die in seinem pflichtgemäßen Ermessen steht – zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und ggfs. der Unterauftragnehmer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die genannten Formblätter/Unterlagen stehen unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung genannten Internetadresse zur Verfügung.