Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung erfolgten Angaben, Erklärungen und Unterlagen des Bieters. Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein (vergleiche nachfolgende Eignungskriterien 1-7), das heißt, es muss zu jedem Kriterium mindestens 1 Punkt erreicht werden;
2) Die Rangfolge ergibt sich durch die erreichte Punktzahl. Maximal sind 35 Punkte zu erreichen (vergleiche nachfolgende Übersicht);
3) Von allen Bewerbern, die die Mindestpunktzahl erreichen, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Übersicht:
— Erfahrungen mit Veränderungsprojekten in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— Erfahrungen in der Konzeption und Aufbau einer ziel bezogene Steuerung in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— Erfahrungen in der Strukturierung von Prozessen und Planung von Ressourcen in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— Erfahrungen in der Entwicklung und Einführung einer Organisationskultur in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— Erfahrungen in der Entwicklung und Einführung von Maßnahmen für Bürger- und Kundenorientierung in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Beteiligungsprozessen in Veränderungsprojekten in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigte:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
— die Projektleitung hat mindestens dreijährige Erfahrungen in der Leitung von komplexen Veränderungsprojekten in Großorganisationen ab 5 000 Beschäftigten, bevorzugt in einer Kommunalverwaltung, aus der Perspektive einer externen Beratung:
–– ja, im privaten Sektor = 1 Punkte,
–– ja, im öffentlichen Sektor = 3 Punkte,
–– ja, in der Kommunalverwaltung = 5 Punkte.
Die Nachweise sind anhand von mindestens 3 fertiggestellten Referenzprojekten nach § 46 (3) Nummer 1 VgV zu erbringen.
Eine Referenz kann mehrere Punkte in der Eignungsmatrix abdecken.
Hierbei sind folgende Informationen unabdingbar mit anzugeben:
1) Name des Kunden, mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
2) Name des Projektes;
3) Jahr des Projektabschlusses;
4) Dauer des Projektes;
5) Inhaltlicher Schwerpunkt.
Weiterhin hat der Bewerber den Nachweis über eine Ausbildung im Bereich Coaching, Supervision, Mediation oder systemische Beratung für die Moderatoren/innen, die eingesetzt werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag beizubringen.
Die Zuschlagskriterien finden Sie explizit in den Vergabeunterlagen.