Die beiden Gebäude sind derzeit noch bewohnt und sollen im Mitte 2021 unbewohnt modernisiert werden.
Es soll ein Apartmenthaus mit 66 Wohnplätzen und mit knapp 1 500 m Wohnfläche entstehen.
Die Baukosten (brutto) sind wie folgt geschätzt:
KG 200 50 000 EUR KG 300 2 560 000 EUR KG 400 1 220 000 EUR KG 500 130 000 EUR Übersichtspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der vorliegende Vorentwurf wird im Rahmen der Stufe 2 des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Postanschrift: Augsburger Str. 696
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Marion Kreis
Telefon: +49 711 / 18744-14📞
E-Mail: kreis@klotzunddressel.de📧
Fax: +49 711 / 18744-33 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: www.swsg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E74669778🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E74669778🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: städtisches Beteiligungsunternehmen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modernisierung Apartmenthaus Breitscheidstraße 100 + 102 – Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Die beiden Gebäude sind derzeit noch bewohnt und sollen im Mitte 2021 unbewohnt modernisiert werden.
Es soll ein Apartmenthaus mit 66 Wohnplätzen und mit...”
Kurze Beschreibung
Die beiden Gebäude sind derzeit noch bewohnt und sollen im Mitte 2021 unbewohnt modernisiert werden.
Es soll ein Apartmenthaus mit 66 Wohnplätzen und mit knapp 1 500 m Wohnfläche entstehen.
Die Baukosten (brutto) sind wie folgt geschätzt:
KG 200 50 000 EUR KG 300 2 560 000 EUR KG 400 1 220 000 EUR KG 500 130 000 EUR Übersichtspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der vorliegende Vorentwurf wird im Rahmen der Stufe 2 des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 – Leistungsphasen 3-9
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-06 📅
Datum des Endes: 2024-07-28 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zu Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird gelost.
1) Durchschnittliche Zahl der angestellten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zu Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit wird gelost.
1) Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten):
– Anzahl der Beschäftigten: größer 10: 100 Punkte,
— Anzahl der Beschäftigten: 5-10: 50 Punkte,
— Anzahl der Beschäftigten: kleiner 5: 0 Punkte.
2) 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts) Gewertet werden Modernisierungsprojekte bei denen die Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 liegt und mindestens 60 Leistungspunkte erbracht wurden.
Bewertung der Projektmerkmale je Referenzprojekt:
— preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen: 150 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 und § 99 GWB: 100 Punkte,
— Energiestandard KfW Denkmal oder besser (EnEV 2009): 50 Punkte,
— Sanierung/Modernisierung mit Umstrukturierung: 50 Punkte,
— mehr als 1 000 m modernisierte Fläche: 100 Punkte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— § 6 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 42 VgV und § 123 GWB: Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— § 6 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 42 VgV und § 123 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 42 VgV und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB bestehen oder Erläuterung der Gründe (Ausschlusskriterium),
— § 44 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Architektenkammer ist oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO besitzt. (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium) – § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der zu vergebenden freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Gewertet werden Modernisierungsprojekte bei denen die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Gebäudeplanung eines Hochbauprojekts):
Gewertet werden Modernisierungsprojekte bei denen die Fertigstellung/Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 liegt und mindestens 60 Leistungspunkte erbracht wurden.
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
— Übersichtplan (ggfs. separat).
Die Projektmerkmale müssen aus dem Beschrieb hervorgehen, ansonsten werden die betreffenden Projektmerkmale nicht gewertet.
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 43 LBO
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-30 📅
“Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E74669778 zur Verfügung. Das Bewerbungsformular ist...”
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsformular erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E74669778 zur Verfügung. Das Bewerbungsformular ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Das Bewerbungsformular ist an den vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Angaben zum Termin der Verhandlungsgespräche erhalten die ausgewählten Teilnehmer in einem separaten Einladungsschreiben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 138-340102 (2019-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modernisierung Apartmenthaus Breitscheidstraße 100 + 102 - Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013”
Kurze Beschreibung:
“Die beiden Gebäude sind derzeit noch bewohnt und sollen im Mitte 2021 unbewohnt modernisiert werden.
Es soll ein Apartmenthaus mit 66 Wohnplätzen und mit...”
Kurze Beschreibung
Die beiden Gebäude sind derzeit noch bewohnt und sollen im Mitte 2021 unbewohnt modernisiert werden.
Es soll ein Apartmenthaus mit 66 Wohnplätzen und mit knapp 1 500 m Wohnfläche entstehen.
Die Baukosten (brutto) sind wie folgt geschätzt:
— KG 200 50 000 EUR,
— KG 300 2 560 000 EUR,
— KG 400 1 220 000 EUR,
— KG 500 130 000 EUR.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 370 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 - Leistungsphasen 3-9.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 138-340102
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: kaestle&ocker GmbH & Co. KG, Architekten BDA, in
Postanschrift: Hölderlinstraße 48
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70193
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 370 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 224-550097 (2019-11-18)