Planungsleistungen zur Modernisierung und Instandsetzung des in Teilen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses Großer Markt 11/11a in Perleberg – hier zum Zwecke der Revitalisierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modernisierung/Instandsetzung des Wohn- und Geschäftshauses Großer Markt Nr. 11/11a in Perleberg zum Zwecke der Revitalisierung
TRAW-10-20190502”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen zur Modernisierung und Instandsetzung des in Teilen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses Großer Markt 11/11a in Perleberg – hier...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen zur Modernisierung und Instandsetzung des in Teilen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses Großer Markt 11/11a in Perleberg – hier zum Zwecke der Revitalisierung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 270 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Prignitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großer Markt 11/11a Großer Markt 11/11a 19348 Perleberg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Planungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 1
HOAI 2013, LPH 1-8,
— Planungsleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51
HOAI 2013, LPH 1-6.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): inhaltliche u. fachliche Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): konzeptionelles Vorgehen bei der Bearbeitung des Auftrages
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): inhaltliche Auseinandersetzung
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 270 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2022-07-15 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages,
— Vollständigkeit der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages,
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen,
— Umsatz Objektplaner (Architekt) für vergleichbare Leistungen (Bauen im Bestand) der letzten 3 Jahre (Leistungsbilder gemäß § 34 Abs. 1 HOAI 2013), Mindestumsatz 200 000 EUR p. a. gemittelt,
— Umsatz Tragwerksplaner (Statiker) für vergleichbare Leistungen (Bauen im Bestand) der letzten 3 Jahre (Leistungsbilder gemäß § 51 Abs. 1 HOAI 2013), Mindestumsatz 60 000 EUR p. a. gemittelt,
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/Erfahrung und persönliche Referenzen der Person, die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachlicher Lebenslauf) Mindestanforderung = Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen (Bauen im Bestand) und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung,
— Angabe über Name, berufliche Qualifikation/Erfahrung und persönliche Referenzen der Person, die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachl. Lebenslauf) Mindestanforderung = stellvertretende Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen (Bauen im Bestand) und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung,
— Referenzen hinsichtlich Umgang mit Bestand (Modernisierung und Instandsetzung – Bauen im Bestand), hinsichtlich Gebäudenutzung (Wohnen) und hinsichtlich der Bauherrschaft (Erstellung für öffentliche Auftraggeber oder gleichgestellte, z. B. kommunale Wohnungsgesellschaften) mit jeweils mindestens 500 TEUR EUR Bruttobaukosten in den Kostengruppen 300-400 nach DIN 276.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft). Das federführende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen!
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung Gemäß § 44 VgV,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Gemäß § 123 (1) bis (4) GWB,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,Gemäß § 124 (1) GWB,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten gemäß den ergänzenden Vertragsbedingungen/der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124,
— Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-11
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YZWDF2S
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung, Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das,Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und Eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 6/6
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 090-215970 (2019-05-06)