Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers sowie des Bauüberwachers über die unter III.2.1 genannte Qualifikation. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben den Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit derselben beruflichen Qualifikation verfügen.
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
1) Es sind mindestens 2 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Beide Referenzen müssen eine grundlegende Sanierung oder Modernisierung von Büro- oder Verwaltungsgebäuden mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind insbesondere Krankenhäuser oder Hotelgebäude oder sonstige Gebäude mit öffentlichem Publikumsverkehr, nicht jedoch Wohngebäude. Die Sanierung oder Modernisierung muss sich insbesondere auch auf die Innenräume beziehen. Bei einer Referenz müssen die anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 größer 6 EUR netto liegen und bei einer Referenz bei größer 2 Millionen EUR.
Bei diesen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht worden sein, die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 1.1.2009 erfolgt sein. Bei einer Referenz muss die Vergabe der Bauleistung nach den Regeln der VOB/A bzw. VOB/A EU erfolgt sein
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
2) Es sind mindestens weitere 2 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen den Neubau von Büro- oder Verwaltungsgebäuden mit vergleichbarer Größe zum Inhalt haben (anrechenbare Kosten der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276 mindestens 2 Mio. EUR netto), die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) bei den Maßnahmen muss nach dem 1.1.2009 erfolgt sein. Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht worden sein. Bei einer Referenz muss die Vergabe der Bauleistung muss nach den Regeln der VOB/A erfolgt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.