Modulares Bitfehlerratenmessgerät
Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4/120 Gbps NRZ.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-08-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-12-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fehlerüberwachungseinrichtungen
Referenznummer: 025023/19
Kurze Beschreibung: Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4/120 Gbps NRZ.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fehlerüberwachungseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de 🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de 📧
Telefon: +49 351463-34208 📞
Fax: +49 351463-37102 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-374498
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 578 936 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 578 936 EUR 💰
Dauer: 3 Monate
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.tu-dresden.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040 📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 152-374498 (2019-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fehlerüberwachungseinrichtungen
Referenznummer: 025023/19
Kurze Beschreibung: Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4/120 Gbps NRZ.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fehlerüberwachungseinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de 🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de 📧
Telefon: +49 351463-34208 📞
Fax: +49 351463-37102 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-374498
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 578 936 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4/120 Gbps NRZ
Mit nachfolgenden Komponenten:
— Bitmustergenerator (BPG),
— Multiplexer (MUX),
— Digital-Analog-Umsetzer (DACs),
— Signalgenerator zur Takterzeugung,
— Error Analyzer (EA),
— Demultiplexer (DEMUX),
— PAM-4-Sampler,
— Zubehör,
— Lieferung, Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Einweisung und Schulung
Dauer: 3 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Wertung erfolgt nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Dresden
Lehrstuhl für Schaltungstechnik und Netzwerktheorie
Helmholtzstraße 18
01069 Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Mindeststandards:
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
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1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten;
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3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft;
4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe;
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen;
6) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist.
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). Dabei muss mindestens 1 Referenz ein System mit mindestens 100 Gbps umfassen.
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Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Zu 6) Mindestanforderung: Vorlage mit dem Angebot, am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.tu-dresden.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der elektronischen Angebote nutzen Sie bitte das Bietercockpit und die Vergabeplattform.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040 📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 152-374498 (2019-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4 / 120 Gbps NRZ.
Gesamtwert des Auftrags: 583163.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597052
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 152-374498
ABl. S-Ausgabe: 243
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-26 📅
Name: SHF Communication Technologies AG
Postanschrift: Wilhelm-von-Siemens-Str. 23 D
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61023689150 📞
E-Mail: sales@shf-communication.com 📧
Land: Offenbach, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.keyence.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 583163.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 243-597052 (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4 / 120 Gbps NRZ.
Gesamtwert des Auftrags: 583163.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597052
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 152-374498
ABl. S-Ausgabe: 243
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Modulares Bitfehlerratenmessgerät 60 GBd PAM-4 / 120 Gbps NRZ
Einweisung und Schulung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-26 📅
Name: SHF Communication Technologies AG
Postanschrift: Wilhelm-von-Siemens-Str. 23 D
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61023689150 📞
E-Mail: sales@shf-communication.com 📧
Land: Offenbach, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.keyence.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 583163.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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