Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km u. 289 000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im LK Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschl. werden.Der Begriff „Teilnehmer“ iSd. Auftragsbekanntmachung entspricht d. in Ziff. 5 der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 idFv. 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) def. Teilnehmerbegriff.Insg. sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne Gewerbebetr. auf unterschiedliche Ortslagen verteilt u. 90 Schulen) in unterversorgten Gebieten mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschl. zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetr. ist verpfl., die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betr. zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betr. und entspr. Dienstleistungen und Angebote zu erbr..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes im Landkreis Gießen.”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km u. 289 000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im LK...”
Kurze Beschreibung
Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km u. 289 000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im LK Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschl. werden.Der Begriff „Teilnehmer“ iSd. Auftragsbekanntmachung entspricht d. in Ziff. 5 der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 idFv. 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) def. Teilnehmerbegriff.Insg. sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne Gewerbebetr. auf unterschiedliche Ortslagen verteilt u. 90 Schulen) in unterversorgten Gebieten mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschl. zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetr. ist verpfl., die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betr. zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betr. und entspr. Dienstleistungen und Angebote zu erbr..
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Gießen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von knapp 854,67 km und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
Durch die Gewährung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von knapp 854,67 km und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Insgesamt sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetriebe auf die unterschiedlichen Ortslagen verteilt und 90 Schulen) in unterversorgten Gebiete mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse allen ausgewiesenen Teilnehmern (privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen [Schulen, Verwaltungen, Krankenhäuser usw.], Gewerbegebiete und Betriebe in Einzellagen) flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download für die Teilnehmer außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten und 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) für Gewerbebetriebe in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie die Schulen im Ausbaugebiet zur Verfügung stellen.
Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse sowie die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Hessen sind als Anlagen 1-3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Gießen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der vergleichbaren Referenzen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Richtlinie zur Breitbandförderung im Land Hessen vom 8. August 2016 i.V.m. VO (EU) Nr. 1305/2014 - ABl. EU Nr. L 347 S. 487” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der aktuellen Fassung („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 8.8.2016 („Landesförderrichtlinie“).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind erforderlich:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Angaben zur persönlichen Lage:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern innerhalb von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten oder Vorlage von mind. 1 Referenz vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 2400 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten oder (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern für mindestens 24 Monate oder Vorlage von mind. 1 Referenz vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 2400 Teilnehmern für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-08
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach
§ 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bewerber übersandt hat.
Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über https://eu.eu-supply.com an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer es Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 -3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 69975610📞
E-Mail: frankfurt@heuking.de📧
Fax: +49 6997561200 📠
URL: https://www.heuking.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 157-388169 (2019-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz; Goetheplatz 5-7; 60313 Frankfurt am Main”
Telefon: +49 6997561-413📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes im Landkreis Gießen.
keine”
Kurze Beschreibung:
“Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km² u. 289 000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im LK...”
Kurze Beschreibung
Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km² u. 289 000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im LK Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschl. werden.Der Begriff „Teilnehmer“ iSd. Auftragsbekanntmachung entspricht d. in Ziff. 5 der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 idFv. 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) def. Teilnehmerbegriff.Insg. sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne Gewerbebetr. auf unterschiedliche Ortslagen verteilt u. 90 Schulen) in unterversorgten Gebieten mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschl. zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetr. ist verpfl., die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betr. zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betr. und entspr. Dienstleistungen und Angebote zu erbr.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von knapp 854,67 km² und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
Durch die Gewährung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von knapp 854,67 km² und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz erschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff.
Insgesamt sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne Gewerbetriebe auf die unterschiedlichen Ortslagen verteilt und 90 Schulen) in unterversorgten Gebiete mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur versorgt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse allen ausgewiesenen Teilnehmern (privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen [Schulen, Verwaltungen, Krankenhäuser usw.], Gewerbegebiete und Betriebe in Einzellagen) flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download für die Teilnehmer außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten und 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/ Upstream) für Gewerbebetriebe in ausgewiesenen Gewerbegebieten sowie die Schulen im Ausbaugebiet zur Verfügung stellen.
Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse sowie die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Hessen sind als Anlagen 1 – 3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung hinterlegt.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Gießen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
“Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite...”
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über https://eu.eu-supply.com einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die vorgenannte Internetseite erforderlich.
Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung abschließend):
— Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
— Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
— Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/ Bewerber
übersandt hat.
Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über https://eu.eu-supply.com an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Markus Lennartz
Telefon: +49 6997561-413📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Quelle: OJS 2019/S 223-547834 (2019-11-15)