A) Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt;
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet;
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent („Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden;
D) Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt einzureichen;
E) Mit dem Angebot ist die Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen;
F) Angaben zum für die Leistungserbringung vorgesehene Personal (siehe Vergabeunterlagen).
Das vom Bieter für die Leistungserbringung vorgesehene Personal (betrifft nur Projektleitung und Vertretung) muss über die folgende/n Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:
— einen in der EU anerkannten Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) an einer landwirtschaftlichen oder gartenbauwissenschaftlichen, biologischen, human- oder tiermedizinischen Fakultät.
Hierzu hat der Bieter mit dem Angebot eine eigenhändig unterschriebene Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (siehe Vergabeunterlagen) vorzulegen.
Die Referenzen sind über „Meine e-Vergabe" dem Angebot beizufügen.
G) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgen.
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.