Beschreibung der Beschaffung
1) Überprüfung der Bewertung:
Für Oberflächenwasserkörper, deren Einstufung sich ändert ist eine fachliche Überprüfung und Anpassung der Referenzzönosen für die bereits untersuchten Messstellen vorzunehmen und sind die für die Messstellen bisher erzielten Befischungsergebnisse neu zu bewerten und zu dokumentieren.
2) Überwachung der Qualitätskomponente Fische:
An je einem Termin im Zeitraum vom 15.7.2019 bis 15.10.2019 sollen an den in der Anlage verzeichneten Messstellen Beprobungen der Ichthyofauna durchgeführt werden.
Die Beprobungsstrecke beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Startpunkt und reicht im Gewässerlauf mindestens 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in manchen Fällen nicht unter allen Witterungsbedingungen mit Geländewagen gut erreichbar.
3) Probenahme – Befischung der Messstrecken nach FIBS:
Die repräsentative Probenahme ist wie im Handbuch zu FIBS beschrieben durchzuführen. Die Längen aller nachgewiesenen Fische sind bei der Probenahme zu vermessen, zu dokumentieren und in die vom AG bereitgestellte Datenmaske einzugeben.
4) Fotodokumentation der Messstellen:
Von jeder Messstrecke sind am Untersuchungstermin mindestens 2 aussagekräftige digitale Fotografien, mindestens je eine davon in Blickrichtung stromaufwärts und stromabwärts als Überblicksaufnahmen der im Gewässer vorhandenen Habitatstrukturen anzufertigen. Zusätzlich sind 1-2 fotografische Habitataufnahmen der beprobten und von weiteren besonderen Ufer- bzw. Sohlstrukturen anzufertigen.
Um auf den Fotos die Substrat- und submersen Vegetationsverhältnisse hinlänglich abbilden zu können und den Grad der Trübung zu erkennen müssen störende Einflüsse von Reflexionen der Wasseroberfläche auf ein Minimum begrenzt werden. Deshalb wird vorgegeben, dass für die Fotodokumentation Kameras mit vorgeschraubtem Zirkular-Polarisationsfiltern am jeweiligen Wechselobjektiv einzusetzen sind.
5) Feldprotokolle und notieren von Belastungen:
Während oder im Anschluss an die Beprobungen sind im Gelände, neben den Daten über die Fische selbst, auch Aufzeichnungen über Besonderheiten der Probenahme und der Probestelle, insbesondere auch über die vor Ort erkennbaren oder ableitbaren Belastungen mit besonderer Wirkung auf die Fischzönose anzufertigen. Dabei sind insbesondere strukturelle Defizite sowie stoffliche und hydrologische Belastungen zu berücksichtigen.
6) Rekonstruktion bzw. Aktualisierung der Referenzzönose:
Für die erstmals zu beprobenden Fließgewässerabschnitte sind, soweit noch nicht vorhanden, auf der Grundlage der im Handbuch zu FIBS beschriebenen Methodik detaillierte Referenz-Fischzönosen zu entwickeln, festzulegen und in die vom Auftraggeber vorgegebene Datenmaske einzugeben.
Für die Fließgewässerabschnitte, für die in den zurückliegenden Jahren bereits Erfassungen des Fischbestandes zur Bewertung mit FiBS vorgenommen wurden, sind die Referenzzönosen zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Dazu vorliegende Hinweise und Vorschläge des LfU aus den Berichten der Jahre 2013 – 2018 sind zu berücksichtigen.
7) Bewertung der Beprobungsergebnisse und historischer Daten:
Die Beprobungsergebnisse sind mit der Datenmaske zu bewerten und können im Zweifelsfall mit der aktuellen FIBS-Software überprüft werden. Daneben ist eine fachliche Beurteilung der Bewertungsergebnisse vorzunehmen und ein, gegebenenfalls abweichendes, fachgutachterliches Urteil abzugeben und zu begründen.
Neben den aktuellen Daten werden auch historische Daten mit der Datenmaske verfügbar gemacht. Diese Daten sind in die aktuelle Bewertung einzubeziehen und zu vergleichen.