Monitoring der Fische in ausgewählten Fließgewässern des Landes Brandenburg im Jahr 2019

Landesamt für Umwelt

Zur Erfüllung der Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern an 214 Messstellen neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen der Fische zu erfassen, zu dokumentieren und fachlich zu bewerten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-26 Auftragsbekanntmachung
2019-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Referenznummer: VB-19-004
Kurze Beschreibung:
Zur Erfüllung der Anforderungen der EG-Richtlinie 2000/60/EG sind in ausgewählten brandenburgischen Fließgewässern an 214 Messstellen neben standortkundlichen Parametern die Arten und Abundanzen der Fische zu erfassen, zu dokumentieren und fachlich zu bewerten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kontrolle der Umweltqualität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.brandenburg.de 🌏
E-Mail: sonia.antochowska-klaja@lfu.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4D9MZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4D9MZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098353
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium 1 (Honorar): 5 Pkt. – (zu bewertendes Angebot – günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.) Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet. Die Bewertungsmethode und alle Unterkriterien ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Überprüfung der Bewertung:
Für Oberflächenwasserkörper, deren Einstufung sich ändert ist eine fachliche Überprüfung und Anpassung der Referenzzönosen für die bereits untersuchten Messstellen vorzunehmen und sind die für die Messstellen bisher erzielten Befischungsergebnisse neu zu bewerten und zu dokumentieren.
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2) Überwachung der Qualitätskomponente Fische:
An je einem Termin im Zeitraum vom 15.7.2019 bis 15.10.2019 sollen an den in der Anlage verzeichneten Messstellen Beprobungen der Ichthyofauna durchgeführt werden.
Die Beprobungsstrecke beginnt am durch Hoch- und Rechtswerte (ETRS 89) eindeutig vorgegebenen Startpunkt und reicht im Gewässerlauf mindestens 100 m stromaufwärts. Die Startpunkte sind verbindlich, jedoch in manchen Fällen nicht unter allen Witterungsbedingungen mit Geländewagen gut erreichbar.
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3) Probenahme – Befischung der Messstrecken nach FIBS:
Die repräsentative Probenahme ist wie im Handbuch zu FIBS beschrieben durchzuführen. Die Längen aller nachgewiesenen Fische sind bei der Probenahme zu vermessen, zu dokumentieren und in die vom AG bereitgestellte Datenmaske einzugeben.
4) Fotodokumentation der Messstellen:
Von jeder Messstrecke sind am Untersuchungstermin mindestens 2 aussagekräftige digitale Fotografien, mindestens je eine davon in Blickrichtung stromaufwärts und stromabwärts als Überblicksaufnahmen der im Gewässer vorhandenen Habitatstrukturen anzufertigen. Zusätzlich sind 1-2 fotografische Habitataufnahmen der beprobten und von weiteren besonderen Ufer- bzw. Sohlstrukturen anzufertigen.
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Um auf den Fotos die Substrat- und submersen Vegetationsverhältnisse hinlänglich abbilden zu können und den Grad der Trübung zu erkennen müssen störende Einflüsse von Reflexionen der Wasseroberfläche auf ein Minimum begrenzt werden. Deshalb wird vorgegeben, dass für die Fotodokumentation Kameras mit vorgeschraubtem Zirkular-Polarisationsfiltern am jeweiligen Wechselobjektiv einzusetzen sind.
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5) Feldprotokolle und notieren von Belastungen:
Während oder im Anschluss an die Beprobungen sind im Gelände, neben den Daten über die Fische selbst, auch Aufzeichnungen über Besonderheiten der Probenahme und der Probestelle, insbesondere auch über die vor Ort erkennbaren oder ableitbaren Belastungen mit besonderer Wirkung auf die Fischzönose anzufertigen. Dabei sind insbesondere strukturelle Defizite sowie stoffliche und hydrologische Belastungen zu berücksichtigen.
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6) Rekonstruktion bzw. Aktualisierung der Referenzzönose:
Für die erstmals zu beprobenden Fließgewässerabschnitte sind, soweit noch nicht vorhanden, auf der Grundlage der im Handbuch zu FIBS beschriebenen Methodik detaillierte Referenz-Fischzönosen zu entwickeln, festzulegen und in die vom Auftraggeber vorgegebene Datenmaske einzugeben.
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Für die Fließgewässerabschnitte, für die in den zurückliegenden Jahren bereits Erfassungen des Fischbestandes zur Bewertung mit FiBS vorgenommen wurden, sind die Referenzzönosen zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Dazu vorliegende Hinweise und Vorschläge des LfU aus den Berichten der Jahre 2013 – 2018 sind zu berücksichtigen.
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7) Bewertung der Beprobungsergebnisse und historischer Daten:
Die Beprobungsergebnisse sind mit der Datenmaske zu bewerten und können im Zweifelsfall mit der aktuellen FIBS-Software überprüft werden. Daneben ist eine fachliche Beurteilung der Bewertungsergebnisse vorzunehmen und ein, gegebenenfalls abweichendes, fachgutachterliches Urteil abzugeben und zu begründen.
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Neben den aktuellen Daten werden auch historische Daten mit der Datenmaske verfügbar gemacht. Diese Daten sind in die aktuelle Bewertung einzubeziehen und zu vergleichen.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterium 1 (Honorar): 5 Pkt. – (zu bewertendes Angebot – günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.)
Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
Die Bewertungsmethode und alle Unterkriterien ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg Land Brandenburg 214 Messstellen in Land Brandenburg.
Anlage in der Leistungsbeschreibung (Seite 9) Übersicht über die räumliche Verteilung der Messstellen – schwarze Punkte stell…

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mindestanforderung: Nachweis zur Erlaubnis über Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von:
— mindestens 1,5 Mio EUR für Personen- und
— mindestens 250 T EUR für sonstige Schäden.
Mindestanforderungen:
1) Mindestanforderung an die technische Ausstattung und Leistungsfähigkeit: Nachweis der technischen Ausstattung und Leistungfähigkeit der Probenahmeteams zur FibS-konformen Beprobung von 214 Messstellen im vorgegebenen Zeitraum.
2) Zusätzlich für Bewertung und Berichterstellung:
Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung von FiBS, im Umgang mit Datenbanken, Office und GIS sowie bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten (Nachweise z. B. durch Zertifikate, Referenzen über vergleichbar umfangreiche Projekte).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestanforderung an erreichten Punkten im Rahmen der Zuschlagskriterien:
Wird in einer Kategorie der Zuschlagskriterien kein Punkt vergeben, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
Mindestanforderungen ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Bieters.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Abteilung Service, Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamvorstellung und Referenzen (0-20 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt (0-5 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme Brutto einschl. Nebenkosten (0-5 Punkte) (5 Pkt. – (zu bewertendes Angebot – günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.))
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sonia Antochowska-Klaja
Internetadresse: www.lfu.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4D9MZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir behalten uns gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit vor, gleichartige, dem Grundprojekt des vorliegenden Vergabeverfahren entsprechende Leistungen, zukünftig im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergaben, welches den Zuschlag für vorliegendes Verfahren erhält.
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Die Frauenförderverordnung findet Anwendung.
Werden Unterschriften von einem Vertreter geleistet, ist zwingend der Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners zu erbringen.
Es ist zwingend die Eigenerklärung ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Das Dokument „4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft mit einem oder mehreren Nachauftragnehmern bewirbt, ist zwingend die Eigenerklärung für Nachauftragnehmer ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Das Dokument „4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4D9MZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232 📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mlul.brandenburg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 043-098353 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 216004.68 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-253504
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 043-098353
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium 1 (Honorar): 5 Pkt. - (zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.) Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet. Die Bewertungsmethode und alle Unterkriterien ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Überprüfung der Bewertung:
2. Überwachung der Qualitätskomponente Fische:
An je einem Termin im Zeitraum vom 15.7. bis 15.10.2019 sollen an den in der Anlage verzeichneten Messstellen Beprobungen der Ichthyofauna durchgeführt werden.
3. Probenahme - Befischung der Messstrecken nach FIBS:
4. Fotodokumentation der Messstellen:
5. Feldprotokolle und notieren von Belastungen:
6. Rekonstruktion bzw. Aktualisierung der Referenzzönose:
Für die Fließgewässerabschnitte, für die in den zurückliegenden Jahren bereits Erfassungen des Fischbestandes zur Bewertung mit FiBS vorgenommen wurden, sind die Referenzzönosen zu überprüfen und ggf. an den aktuellen Wissensstand anzupassen. Dazu vorliegende Hinweise und Vorschläge des LfU aus den Berichten der Jahre 2013 - 2018 sind zu berücksichtigen.
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7. Bewertung der Beprobungsergebnisse und historischer Daten:
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterium 1 (Honorar): 5 Pkt. - (zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Anlage in der Leistungsbeschreibung (Seite 9) Übersicht über die räumliche Verteilung der Messstellen - schwarze Punkte stell...

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotssumme Brutto einschl. Nebenkosten (0-5 Punkte) (5 Pkt. - (zu bewertendes Angebot - günstigstes Angebot)/ günstigstes Angebot x 5 Pkt.))

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Name: Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow e.V.
Postanschrift: Im Königswald 2
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪
Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 181516.54 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es ist zwingend die Eigenerklärung ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Das Dokument "4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Soweit sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft mit einem oder mehreren Nachauftragnehmern bewirbt, ist zwingend die Eigenerklärung für Nachauftragnehmer ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Das Dokument "4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe" finden Sie im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4DNA2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 104-253504 (2019-05-28)