Monitoring des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens einen Auftrag zur Lieferung und Aufbereitung der empirischen Grundlagen des die Unternehmen betreffenden Teils für die nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) von der Bundesregierung zu erstattenden jährlichen Informationen nach Artikel 23 Absatz 1 FüPoG über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen in der Privatwirtschaft zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Monitoring des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst...”
Titel
Monitoring des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)
BMFSFJ_2019_020
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens einen Auftrag zur Lieferung und...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens einen Auftrag zur Lieferung und Aufbereitung der empirischen Grundlagen des die Unternehmen betreffenden Teils für die nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) von der Bundesregierung zu erstattenden jährlichen Informationen nach Artikel 23 Absatz 1 FüPoG über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen in der Privatwirtschaft zu vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 1.5.2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 1.5.2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten. Ziel ist es, das in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen zu erfüllen. Dort ist der Anteil von Frauen in Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung trotz der großen und weiter steigenden Zahl hochqualifizierter Frauen nach wie vor gering. Das Gesetz ist daher eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.
Im Wesentlichen gelten folgende Regelungen:
– für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent,
– unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder mindestens der drittel beteiligten Mitbestimmung unterliegen, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie Fristen für deren Erreichung in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen,
– das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes und in Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, zu erhöhen (Vorbildfunktion des Bundes).
Das BMFSFJ und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz streben eine Weiterentwicklung des FüPoG an. Der dazu in die regierungsinterne Abstimmung gegebene Referentenentwurf sieht im privatrechtlichen Teil Veränderungen vor, die zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Beauftragung dieser Leistungsbeschreibung zugrunde liegen. Wegen des ungewissen Ausgangs des Gesetzgebungsverfahrens kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem abzuschließenden Vertrag weitere Präzisierung dieser Leistungsbeschreibung zugrunde zu legen sein wird.
Am 19.4.2017 trat das Gesetz zur Stärkung der nicht finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in Kraft. Danach müssen Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen), deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, den (Konzern-)Lagebericht um eine nicht finanzielle (Konzern-)Erklärung ergänzen, in der unter anderem Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden, offen gelegt werden. Ferner müssen große börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, deren Wertpapiere am organisierten Markt und deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ihre Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zu ihrem Diversitätskonzept erweitern.
Die Bundesregierung ist nach Artikel 23 Absatz 1 FüPoG u. a. verpflichtet, jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in den Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft zu berichten. Dies soll auf der Grundlage von einer durch das BMFSFJ beauftragten Institution zu leistenden Auswertungen der veröffentlichten Angaben erfolgen.
Dazu ist es zunächst erforderlich, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen mit Daten zu erfassen und statistisch auszuwerten. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (im Folgenden VP) soll das BMFSFJ bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflicht unterstützen. Zentrales Erfordernis ist die Vollständigkeit sowie ein möglichst schnelles Vorliegen der Daten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen:
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden;
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) und b) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen:
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden:
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen;
g) Erklärung zur Bereitschaft, die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden;
h) Nachweis von fundierten Kenntnissen im Gesellschaftsrecht, insbesondere der verschiedenen Gesellschaftsformen;
i) Nachweis von fundierten Kenntnissen zu unternehmerischen Abläufen insbesondere zur Lageberichterstattung;
j) Nachweis über den Zugang zu Lageberichten;
k) Nachweis von Erfahrungen bei der Ausarbeitung relevanter Fragestellungen für Erhebungen;
l) Nachweis von Erfahrungen hinsichtlich der Erstellung von Studien größeren Umfangs innerhalb kurzer Zeit;
m) Nachweis von Kompetenz zur Kooperation mit weiteren Partnerinnen und Partnern im Rahmen von Berichtserstellungen;
n) Nachweis von sehr guten Kenntnissen und praktischen Erfahrungen im Bereich Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-28
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
— Fragen sind bis zum 21.1.2020 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern/Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
— eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 249-618492 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Am 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft getreten. Ziel ist es, das in Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen zu erfüllen. Dort ist der Anteil von Frauen in Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung trotz der großen und weiter steigenden Zahl hochqualifizierter Frauen nach wie vor gering. Das Gesetz ist daher eine wichtige Maßnahme für mehr Chancengleichheit in der Arbeitswelt.
Im Wesentlichen gelten folgende Regelungen:
— Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent.
— Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder mindestens der drittelbeteiligten Mitbestimmung unterliegen, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie Fristen für deren Erreichung in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.
— Das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurden novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes und in Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, zu erhöhen (Vorbildfunktion des Bundes).
Das BMFSFJ und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz streben eine Weiterentwicklung des FüPoG an. Der dazu in die regierungsinterne Abstimmung gegebene Referentenentwurf sieht im privatrechtlichen Teil Veränderungen vor, die zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Beauftragung dieser Leistungsbeschreibung zugrunde liegen. Wegen des ungewissen Ausgangs des Gesetzgebungsverfahrens kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem abzuschließenden Vertrag weitere Präzisierung dieser Leistungsbeschreibung zugrunde zu legen sein wird.
Am 19. April 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) in Kraft. Danach müssen Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen), deren durchschnittliche Arbeitnehmerzahl während des Geschäftsjahres 500 übersteigt, den (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung ergänzen, in der unter anderem Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung ergriffen wurden, offengelegt werden. Ferner müssen große börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen, deren Wertpapiere am organisierten Markt und deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ihre Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zu ihrem Diversitätskonzept erweitern.
Die Bundesregierung ist nach Artikel 23 Absatz 1 FüPoG u. a. verpflichtet, jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in den Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft zu berichten. Dies soll auf der Grundlage von einer durch das BMFSFJ beauftragten Institution zu leistenden Auswertungen der veröffentlichten Angaben erfolgen.
Dazu ist es zunächst erforderlich, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Unternehmen mit Daten zu erfassen und statistisch auszuwerten. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (im Folgenden VP) soll das BMFSFJ bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflicht unterstützen. Zentrales Erfordernis ist die Vollständigkeit sowie ein möglichst schnelles Vorliegen der Daten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 249-618492
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BMFSFJ_2019_020
Titel:
“Monitoring des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)”
Titel
Monitoring des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bundesanzeiger Verlag GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt;
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt;
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet;
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden;
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich;
— Fragen sind bis zum 21.1.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt;
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt;
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden;
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss;
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 157-383298 (2020-08-10)