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Folgende Angaben und Formalitäten, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach VGV § 46 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
— (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage
— einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw,
— die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z. B.der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
— einer Eigenerklärung zur Eignung akzepiert.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
— Formblatt 633 – Angebotsschreiben,
— Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung,
— Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend),
— Formblatt LMB-Aufsicht-Personal-L-DL – Personal für Leitung und Aufsicht,
— Bieterinformation(en) während der Angebotsfrist (soweit zutreffend),
— Formblatt 124-LD – Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend).
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-PunktD):
— Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation,
— Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindeststandard gefordert und durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen sind folgende Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Leistungen der Probennahme und Analytik:
— Mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, über die tiefenorientierte Seewasser-Probennahme,
— Nachweis der Akkreditierung des AN bzw. NAN nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 (oder eines aktuelleren Standes dieser Norm) über den Leistungsumfang „Probennahme und Probenvorbereitung (Boot)“ und über den Leistungsumfang „Analytik von Seewasser“. Angaben über den Umfang der Akkreditierung (Prüfgebiete, Verfahren und Spezifikationen) sind als Anlage mit dem Angebot einzureichen,
— Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen innerhalb der letzten 5 Jahre über die Parameter: pH-Wert, elektr. Leitfähigkeit, Ammonium-Stickstoff, Sulfat, Calcium, Magnesium und Eisen (gesamt und gelöst), Aluminium, Mangan.
Als Mindeststandard gefordert und durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen sind folgende Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für die Leistungen der wissenschaftlichen Begleitung:
— Mindestens 1 Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, über die wissenschaftliche Begleitung (insbesondere Plausibilitätsprüfung der Labordaten, Dosierempfehlungen, Berichterstattung) von Wasserbehandlungsmaßnahmen in Seen,
— Eigenerklärung über Anwenderkenntnisse mit dem Programm PHREEQC zur Berechnung von Stoffumsätzen.