Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 3 folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterium):
— Wissenschaftliche Charterfahrten in Gewässern wie Nord- und Ostsee,
— Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzen.
b) Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
Schiff:
Das eingesetzte Schiff ist in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im UK registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— STCW,
— SOLAS,
— MARPOL,
— Helsinki-Übereinkommen.
Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006.
Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
— Verordnung (EG) 336/2006.
Das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit
Vor Erteilung des Zuschlags, muss die Möglichkeit bestehen, dass Schiff zu besichtigen.
c) Umweltmanagementmaßnahmen
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Umweltmanagementmaßnahmen mit folgenden Mindestanforderungen verfügen (Ausschlusskriterium):
Während der Reise dürfen keine Schiffsabfälle in der Nähe der Laborcontainer gelagert werden.
Die Einleitung von Abwässern kann während des Stationsbetriebes unterbunden werden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Dokumentation (Fotos, Zeichnungen, etc.) und Schiffsbesichtigung