Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Volltext steht unter
https://portal.deutsche-evergabe.de in den Anlagen der Vergabeunterlagen als „Ergänzung zu Ziffer II. 2.9) der EU-Bekanntmachung“ unentgeltlich mit uneingeschränktem/vollständigem direkten Zugang zur Verfügung.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vgl. Referenzprojekt für die Sanierung/Neuinstallation eines bestehenden hochinstallierten Gebäudes / Gebäudeteils aus dem Bereich der Forschung gem. der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Ref. wird entsprechend den nachfolg. Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (Laborräume bis S2, Komplexe Lüftungsanlagen, Temperatur- und Feuchtekonstanz) (20 %);
b) Randbedingungen des Projekts (Umbau im Bestand, Umbau im laufenden Betrieb) (20 %);
c) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in qm, Bauwerkskosten) (20 %);
d) Erbrachte Anlagengruppen (10 %);
e) Erfahrung/Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bewerber (30 %).
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Ref. können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60 % in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Ref. bzgl. der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Das Unterkriterium d) wird wie folgt bewertet:
Erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 4 Punkte;
Erbrachte Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 3 Punkte;
Erbrachte Anlagengruppe 1, 3 und 8 2 Punkte;
Erbrachte Anlagengruppe 1 und 3 1 Punkte.
Sonst: 0 Punkte
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich HKLS-Technik (Versorgungstechnik, ohne Elektrotechnik), jeweils in den letzten 3 Jahren und heute bezogen auf das unter Ziffer II.2.4 aufgeführte Gewerk (Gewichtung: 10 %).
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 20 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
2 MA = 1 Punkt; 3 bis 9 MA = 2 Punkte; 10 bis 19 MA = 3 Punkte; ab 20 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittl. Nettoumsatzzahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für HKLS-Planungsleistungen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10 %). Ein durchschnittl. Nettoumsatz für HKLS-Planungsleistungen von 2 500 000 EUR/Geschäftsjahr führt zur Max.punktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. 500 T – 1 499 999 EUR = 1 Punkt; 1 500 000-1 999 999 EUR = 2 P; 2 000 000-2 499 999 EUR = 3 P; ab 2 500 000 EUR = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen (Gewichtung: 20 %)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vgl. anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl (4 Punkte).
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung des vorstehenden Aufzählungspktes (1 d), (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspkte (1 a) bis (1 c), (1 e) und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Pktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Pkte die bestmögl. Bewertung darstellt.