MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett/Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche). Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlegen von Parkettböden
Referenznummer: Z.PHYS.A.000307.331.VOB.1878.
Kurze Beschreibung:
MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett/Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett/Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Parkettböden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Holzpflasterarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 248-611428
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett/Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Siehe II.1.4).
Dauer: 345 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MPI für Physik in Garching.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Hofgartenstr. 8
80539 München
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, die den Vergabeunterlagen beiliegende Kurzanleitung zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 248-611428 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett / Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
MPI für Physik in Garching – Neubau; Parkett- und Holzpflasterarbeiten.
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett / Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 345 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=aFtH767YuA8%253d abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, die den Vergabeunterlagen beiliegende Kurzanleitung zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, die den Vergabeunterlagen beiliegende Kurzanleitung zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Parkett- und Holzpflasterarbeiten. Zur Auführung kommt Industrieparkett (Hochkantlamelenparkett / Eiche) sowie Holzpflaster (Eiche).
Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 22.7.2020 zugehen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Name: Parkett-Studio Ladbergen GmbH & Co. KG
Postort: Ladbergen
Postleitzahl: 49549
Land: Deutschland 🇩🇪 Osnabrück, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege im Angebotsassistenten der Deutschen eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach § 126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem Hochladen und Ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzen den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur „nicht“. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.