MPI für Struktur und Dynamik der Materie in Hamburg; Bodenbelagsarbeiten

Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB

Bodenbelagsarbeiten Vinylbelag (ableitfähig), textiler Belag und Sauberlaufzonen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-30 Auftragsbekanntmachung
2019-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer: Z.SDMA.A.000303.332.VOB.1825
Kurze Beschreibung:
Bodenbelagsarbeiten Vinylbelag (ableitfähig), textiler Belag und Sauberlaufzonen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft, GV, Ref. VIII d – VOB
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de 📧
Telefon: +49 892108-0 📞
Fax: +49 892108-1344 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uwJTOWMAfH0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-03 📅
Datum des Beginns: 2019-11-11 📅
Datum des Endes: 2020-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 169-412231
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einer Angebotsphase. Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten: Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die den Vergabeunterlagen beiliegende Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter https://portal.deutsche-evergabe.de/ bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin uneingeschränkt und vollständig abrufbar. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. In Ergänzung zum MPG-Bewerbungsbogen gem. Bekanntmachung geforderter Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind diese formlos dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird das Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link unter Angebe der Referenznummer Z.SDMA.A.000303.332.VOB.1825 zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers. Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, gilt folgendes: Ebenfalls unter o. g. Link uneingeschränkt und vollständig abrufbar sind, die für das Verhandlungsverfahren die Angebotsphase (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören diverse VHB-Formblätter, das Leistungsverzeichnis und etwaige Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin an o. g. Link ausschließlich elektronisch ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer in der Angebotsphase (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link auf der Plattform der Deutschen eVergabe zu stellen und werden hierüber beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der viergeschossige Institutsneubau besteht im Wesentlichen aus Lasermessräumen, Laboren und Büroräumen. Es kommen hierbei Bodenbelagsarbeiten in verschiedener Art mit den hierfür
Erforderlichen Vorarbeiten sowie Zubehör zur Ausführung.
— PVC Belag im Fliesenformat, d= 3 mm, ableitfähig (Lasermessräume und Laborcluster) ca. 2 550 m
— PVC Belag als Bahnware, d= 3 mm (Flure, allgemeine Bereiche) ca. 380 m
— Textiler Belag (Büros und Flurbereiche) ca. 2 100 m
— Zubehör wie Profilwinkel, Sockelleisten in unterschiedlichen Ausführungen,
— Boden- und Wandtürpuffer,
— Sauberlaufzonen ca. 50 m
Die Ausführung erfolgt in allen 4 Geschossen (UG-2.OG).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist zudem durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen sind auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt 124 liegt als Anlage den Vergabeunterlagen bei.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
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Die Ausführungen zur Präqualifikation, zum Formblatt VHB 124 und zur EEE gelten für Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben, ist in Bezug auf die Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen.
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Die Bewerbergemeinschaftserklärung steht den Bewerbern als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, unter https://portal.deutsche-evergabe.de/ uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung und ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Erforderliche Nachweise nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1)):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG-Bewerbungsbogen steht den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de/ uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung und ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gilt: Unter Punkt 2.2 des MPG-Bewerbungsbogens haben Angaben zum Umsatz in Euro netto für die Bodenbelagsarbeiten zu erfolgen; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1)):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inkl. Anlagen zu einzureichen. Der MPG-Bewerbungsbogen steht den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de/ uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung und ist für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
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Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Inhaltlich zwei vergleichbare (gem. II 2.4) Referenzprojekte der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Für Bodenbelagsarbeiten mit Textil und PVC-Belag (Die Angaben sind einzutragen unter Punkt 3.2.1 und 3.2.2 im MPG-Bewerbungsbogen. Sollte der Platz zur Darstellung der persönlichen Referenzen nicht ausreichen, sind die jeweiligen Vordrucke des MPG-Bewerbungsbogens in Eigenregie zu vervielfältigen und zu verwenden.)
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(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Bodenbelag (einzutragen unter Punkt 3.1 im MPG-Bewerbungsbogen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien (Bewertungspunkte 0-4):
1) Inhaltlich zwei vergleichbare (gem. II 2.4)) Referenzprojekte der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bodenbelagsarbeiten mit Textil und PVC-Belag (Gewichtung 80 %).
Die Referenzen werden entsprechend der nach folgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Größe des Bauprojektes (Gesamtfläche der Bodenbelagsarbeiten) (10 %);
b) Qualität und Komplexität (z.B. Verlegeart, Anschlussarbeiten, Anforderung Ableitfähigkeit etc.) (20 %);
c) Erfahrung und Zufriedenheit des Auftraggebers oder Dritte (wie Bauüberwachung) mit dem Bewerber (70 %).
Für das Kriterium (1) können im Gesamtbild der zwei anzugebenden Referenzen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 80 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
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2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Fachbereich Bodenbelag im eigenen Betrieb, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und heute (10 %)
— ab 20 Mitarbeiter 4 Punkte,
— 15-19 Mitarbeiter 3 Punkte,
— 10-14 Mitarbeiter 2 Punkte,
— 5-9 Mitarbeiter 1 Punkte,
— <5 Mitarbeiter 0 Punkte.
Hinweis zu Kriterium (2):
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 20 Mitarbeitern pro Jahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Personalstand überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen von Bodenbelagsarbeiten in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (10 %)
— > 2 000 000 EUR =4 Punkte,
— 2 000 000 – 1 500 001 EUR =3 Punkte,
— 1 500 000 – 1 000 001 EUR =2 Punkte,
— 1 000 000 – 500 000 EUR =1 Punkte,
— < 500 000 EUR =0 Punkte.
Hinweis zu Kriterium (3):
Wird ein Netto-Umsatz > 2 000 000 EUR nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Hinweis zu Kriterium (1):
Die detaillierte Projektbeschreibung pro Referenz sollte aussagekräftige Pläne, Dokumente oder sonstige technischen Erläuterungen auf max. 3 Blatt (DIN A3) zusammenfassen.
Die Höchstpunktzahl wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Vergleich zueinander dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die reine Menge der benannten Referenzen allein ist nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung.
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Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien (1) – (3).
Kriterium (1): die Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Die Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium:
4 Punkte: Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag, gemessen an dem hier zu realisierenden Projekt.
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist geringfüge Abstriche gegenüber dem Besten Teilnahmeantrag auf;
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist deutliche Abstriche gegenüber dem Besten Teilnahmeantrag auf;
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium weist schwerwiegende Abstriche gegenüberdem besten Teilnameantrag auf;
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Die Bewertungskriterien (2) und (3), haben eine eigene Bewertungsabstufung, wie angegeben.
Beschleunigtes Verfahren: Dringlichkeit gem. § 10b EU Abs. 5 Nr. 1 VOB/A
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Generalverwaltung-Sachgebiet Vergabemanagement
Adresse des Käuferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uwJTOWMAfH0%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei diesem Verfahren handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einer Angebotsphase.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die den Vergabeunterlagen beiliegende Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die für den Teilnahmeantrag bereitgestellten Unterlagen sind von Ihnen unter https://portal.deutsche-evergabe.de/ bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin uneingeschränkt und vollständig abrufbar.
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Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages erfolgt ausschließlich unter dieser Internet-Adresse in elektronischer Form. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. In Ergänzung zum MPG-Bewerbungsbogen gem. Bekanntmachung geforderter Angaben/Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind diese formlos dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird das Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über diese Plattform und den oben genannten Link unter Angebe der Referenznummer Z.SDMA.A.000303.332.VOB.1825 zu richten. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
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Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, gilt folgendes:
Ebenfalls unter o. g. Link uneingeschränkt und vollständig abrufbar sind, die für das Verhandlungsverfahren die Angebotsphase (2. Stufe) zu verwendenden Vergabeunterlagen, dazu gehören diverse VHB-Formblätter, das Leistungsverzeichnis und etwaige Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin an o. g. Link ausschließlich elektronisch ab. Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer in der Angebotsphase (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1.Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie unter o. g. Link auf der Plattform der Deutschen eVergabe zu stellen und werden hierüber beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 169-412231 (2019-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 227-556376
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 169-412231
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der viergeschossige Institutsneubau besteht im Wesentlichen aus Lasermessräumen, Laboren und
Büroräumen. Es kommen hierbei Bodenbelagsarbeiten in verschiedener Art mit den hierfür Erforderlichen Vorarbeiten sowie Zubehör zur Ausführung.
— PVC Belag im Fliesenformat, d = 3 mm, ableitfähig (Lasermessräume und Laborcluster) ca. 2 550 m
— PVC Belag als Bahnware, d = 3 mm (Flure, allgemeine Bereiche) ca. 380 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-07 📅
Name: Wohlmeier GmbH
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 227-556376 (2019-11-22)