Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformblatt.
Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Auflistung (Referenzliste) der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten, anteilige Technikkosten, Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
Präsentation von einem im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt, dessen Planungsanforderungen mit denen der zur vergebenden Planungsleistungen vergleichbar sind.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Vergleichbarkeit der Referenz bezieht sich auf die Vergleichbarkeit der technischen Anlagen und der Planungsanforderungen, weshalb Referenzen aus dem Wohnungsbau stammen sollten.
Die Präsentation des Referenzobjektes soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos, Plänen, Beschreibungen sowie Angabe der Gesamtbaukosten, sowie Angabe der anteiligen Kosten der Anlagengruppen (getrennt nach Anlagengruppen), des Auftraggebers, der Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen auf max. 3 DINA3-Seiten erfolgen.
Hinweis: Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenz für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen.
Alle anderen Angaben, Erklärungen, Nachweise sind von allen Mitgliedern zu erbringen. Eine Mehrfachbeauftragung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw.-teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben
Werden Unteraufträge erteilt, sind für die von der Unterauftragnehmerin oder vom Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen Referenzen dieser nachzuweisen.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers).
Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.