Auftragsbekanntmachung (2019-06-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung”
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma
025006/19
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung: Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 518487.39 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Institut für Aufbau- und Verbindungstechnik (IAVT)/Electronic Packaging Lab
Mommsenstraße 15
01069 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma
Mit nachfolgenden Komponenten:
— Handschuhbox,
— Beschichtungssystem mit 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma
Mit nachfolgenden Komponenten:
— Handschuhbox,
— Beschichtungssystem mit 2 Hochvakuum-Beschichtungskammern,
— Sputter,
— Verdampfeinheit,
— ALD,
— Integration vorhandener Plasma-Anlage,
— Lieferung, Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Einweisung und Schulung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 518487.39 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 2
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir...”
Zusätzliche Informationen
Die Wertung erfolgt nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2) Referenzliste der wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten.
3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft,
4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe,
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen,
6) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot;
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot;
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragsswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer);
Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird;
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt;
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden;
Zu 6) Mindestanforderung: Vorlage mit dem Angebot
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-05
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der elektronischen Angebote nutzen Sie bitte das Bietercockpit und die Vergabeplattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 107-260752 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma mit nachfolgenden Komponenten:
– Handschuhbox,
– Beschichtungssystem mit 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Multifunktionale Handschuhbox mit PVD, ALD und Plasma mit nachfolgenden Komponenten:
– Handschuhbox,
– Beschichtungssystem mit 2 Hochvakuum-Beschichtungskammern,
– Sputter,
– Verdampfeinheit,
– ALD,
– Integration vorhandener Plasma-Anlage,
– Lieferung, Herstellung der Betriebsbereitschaft, Einweisung und Schulung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 107-260752
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VGV (2016) erfolgte eine Aufhebung des Vergabeverfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die...”
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VGV (2016) erfolgte eine Aufhebung des Vergabeverfahrens, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Die Vergabestelle prüft momentan unter Einbezug des Bedarfsträgers, ob und unter welchen Bedingungen ein offenes Vergabeverfahren als Nachfolgeverfahren durchgeführt werden kann.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 142-349486 (2019-07-23)