Multifunktionsgeräte und Arbeitsgruppendrucker für Universität Stuttgart
Universität Stuttgart
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung, Anlieferung, Aufbau, Anschluss, Vollwartung und Abholung von Multifunktionsgeräten und Arbeitsgruppendruckern für den Auftraggeber sowie der Betrieb einschließlich Abrechnung in der Verantwortung des Auftragnehmers von Multifunktionsgeräten für die Versorgung der Studierenden der Universität Stuttgart mit Kopier-, Druck- und Scandienstleistungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-09-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-11-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2020-01-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 12052/2019
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckerserver 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Stuttgart
Postanschrift: Keplerstraße 7
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-stuttgart.de/ 🌏
E-Mail: drucker-beschaffung@tik.uni-stuttgart.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 190-461672
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD6CN
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: TIK der Universität Stuttgart
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 190-461672 (2019-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Referenznummer: 12052/2019
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermietung, Anlieferung, Aufbau, Anschluss, Vollwartung und Abholung von Multifunktionsgeräten und Arbeitsgruppendruckern für den Auftraggeber sowie der Betrieb einschließlich Abrechnung in der Verantwortung des Auftragnehmers von Multifunktionsgeräten für die Versorgung der Studierenden der Universität Stuttgart mit Kopier-, Druck- und Scandienstleistungen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckerserver 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Stuttgart
Postanschrift: Keplerstraße 7
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.uni-stuttgart.de/ 🌏
E-Mail: drucker-beschaffung@tik.uni-stuttgart.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 190-461672
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD6CN
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über:
— die Vermietung, Anlieferung, Aufbau, Anschluss, Vollwartung und Abholung (nach Vertragsende oder vorher im Rahmen eines ggf. notwendigen Austausches) von mindestens 300, maximal 600 Multifunktionsgeräten und mindestens 50, maximal 150 Arbeitsgruppendruckern unterschiedlicher Leistungsklassen für die Institute und Einrichtungen der Universität Stuttgart (sog. Mietbereich),
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— der Betrieb einschließlich Abrechnung in der Verantwortung des AN von 38 Multifunktionsgeräten für die Versorgung der Studierenden der Universität Stuttgart mit Kopier-, Druck- und Scandienstleistungen (sog. Gestattungsbereich).
Betrieb und Versorgung der Geräte erfolgen an den 2 Hauptstandorten Stuttgart-Stadtmitte sowie Stuttgart-Vaihingen sowie zahlreichen Nebenstandorten der Universität im Stadtgebiet von Stuttgart (siehe https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/lageplan)
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt frühestens am 1.3.2020 und endet nach Ablauf von 2 Jahren, d. h. frühestens zum 28.2.2022. Der 1.3.2020 ist gleichzeitig der früheste Beginn der Gerätemietlaufzeit von auf Basis dieser Rahmenvereinbarung erteilten Einzelabrufen.
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Ab Zuschlag und bis zu dem vorgenannten frühesten Datum des Laufzeitbeginns entfaltet die Rahmenvereinbarung schon dahingehend Wirkung, dass die nachfolgenden Vorbereitungen erfolgen müssen und Einzelabrufe getätigt werden können. Insbesondere müssen bis zum Laufzeitbeginn im Rahmen der Vorbereitung ca. 300 MFP-Geräte im Mietbereich und 38 MFP-Geräte im Gestattungsbereich ausgerollt sowie betriebsbereit aufgestellt sein. Im Mietbereich müssen hierfür die Bezugsberechtigten vor diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Bemusterung der Geräte an den beiden Hauptstandorten der Universität zur Auswahl der für sie geeigneten Geräte erhalten und es müssen vor diesem Zeitpunkt die Bestellungen der ausgewählten Geräte durch die Bezugsberechtigten erfolgen sowie durch den AN bearbeitet werden. Die Bemusterung hat der AN rechtzeitig zu planen, anzukündigen und durchzuführen.
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Die Rahmenvereinbarung kann vom AG optional zweimal um je 12 Monate verlängert werden. Somit läuft die Rahmenvereinbarung längstens bis zum 29.2.2024 (bei frühestem Beginn am 1.3.2020).
Der Beginn der Gerätemietlaufzeit der innerhalb der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte wird für Geräte, die innerhalb eines Rahmenvereinbarungshalbjahres (01.03. bis 31.08. und 01.09. bis 28/29.02.) abgerufen werden, immer rückwirkend auf den Beginn des im Zeitpunkt der Bestellung laufenden Halbjahres des Leistungszeitraums (also entweder auf den 01.03. oder auf den 01.09.) festgelegt. Klargestellt wird, dass die Mietzahlungspflicht erst ab tatsächlicher Installation beginnt (d. h. insoweit keine Rückwirkung gilt).
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Die Mietlaufzeit eines Gerätes endet nach 60 Monaten ab diesem (rückwirkend) festgelegten Beginn der Gerätemietlaufzeit (effektiv ist die Mietlaufzeit entsprechend aufgrund der Rückwirkung um bis zu 6 Monaten geringer). Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption durch den AG von 12 Monaten.
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Für die Geräte im Gestattungsbereich wird eine feste Bereitstellungsdauer von 60 Monaten frühestens ab dem 1.3.2020 festgelegt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann vom AG optional zweimal um je 12 Monate verlängert werden. Somit läuft die Rahmenvereinbarung längstens bis zum 29.2.2024 (bei frühestem Beginn am 1.3.2020).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein.
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Folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
1) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB);
3) Eigenerklärung (gem. § 21 SchwarzArbG), dass während der letzten 3 Jahre weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder
— § 266a Abs. 1 bis 4 StGB.
(oder der entsprechenden Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/die Bietergemeinschaft niedergelassen ist) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
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4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB.
1) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von:
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a) mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden pro Person;
b) mindestens 500 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden;
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-c) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-c) angepasst werden wird.
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Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen nach a)-c) sind Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Auslieferung, Aufstellung und Wartung von Multifunktionsgeräten), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018), jeweils in Euro netto.
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Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Auslieferung, Aufstellung und Wartung von Multifunktionsgeräten).
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Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von
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a) mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden pro Person;
b) mindestens 500 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden;
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-c) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-c) angepasst werden wird.
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Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen nach a)-c) sind Mindestanforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des
— Leistungszeitraums,
— Auftragswerts,
— Lieferumfangs,
— öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Name des Referenznehmers und
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 2, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung. Die Referenzprojekte müssen innerhalb des vorgenannten Zeitraums beendet worden sein. Die Referenzprojekte müssen zudem mindestens die Auslieferung, Aufstellung und Wartung einer mindestens dreistelligen Zahl von Multifunktionsgeräten des gleichen Herstellers mit unterschiedlichen Leistungsklassen einschließlich einer Abrechnung laufender Kosten über einen längeren Zeitraum umfassen.
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Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
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Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle (Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz sind zusätzlich max. 3 DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz gestattet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
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Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des
— Leistungszeitraums,
— Auftragswerts,
— Lieferumfangs,
— öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Name des Referenznehmers und
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung.
Folgende Mindestanforderungen nach Art und Inhalt der Referenzen gelten:
Mindestens 2, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2) der Auftragsbekanntmachung. Die Referenzprojekte müssen innerhalb des vorgenannten Zeitraums beendet worden sein. Die Referenzprojekte müssen zudem mindestens die Auslieferung, Aufstellung und Wartung einer mindestens dreistelligen Zahl von Multifunktionsgeräten des gleichen Herstellers mit unterschiedlichen Leistungsklassen einschließlich einer Abrechnung laufender Kosten über einen längeren Zeitraum umfassen.
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Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden.
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Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle (Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, Anlage 9 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz sind zusätzlich max. 3 DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz gestattet, die ebenfalls berücksichtigt werden. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: TIK der Universität Stuttgart
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD6CN/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt un-berührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffent-lichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-537305
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 190-461672
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD5A5
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geräte und Support-Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 62,5
Preis (Gewichtung): 137,5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 219-537305 (2019-11-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 219-537305
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 190-461672
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD5A5
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt frühestens am 1.3.2020 und endet nach Ablauf von 2 Jahren, d.h. frühestens zum 28.2.2022. Der 1.3.2020 ist gleichzeitig der früheste Beginn der Gerätemietlaufzeit von auf Basis dieser Rahmenvereinbarung erteilten Einzelabrufen.
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Die Rahmenvereinbarung kann vom AG optional zweimal um je 12 Monate verlängert werden. Somit läuft die Rahmenvereinbarung längstens bis zum 29.02.2024 (bei frühestem Beginn am 1.3.2020).
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geräte und Support-Software
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 62,5
Preis (Gewichtung): 137,5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Druckerausschreibung_2020
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 2344833.70 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 008-013731
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBDX
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Name: Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Postanschrift: Europaallee 17
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2344833.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 008-013731 (2020-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Druckerausschreibung_2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vermietung, Anlieferung, Aufbau, Anschluss, Vollwartung und Abholung von Multifunktionsgeräten und Arbeitsgruppendruckern für den Auftraggeber sowie der Betrieb einschließlich Abrechnung in der Verantwortung des Auftragnehmers von Multifunktionsgeräten für die Versorgung der Studierenden der Universität Stuttgart mit Kopier-, Druck- und Scandienstleistungen.
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Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 008-013731
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDBDX
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Name: Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Postanschrift: Europaallee 17
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2344833.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 008-013731 (2020-01-10)
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