Multimedia-Versorgung (TV/ Rundfunk/ Breitbandinternet/ Telefonie) für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Berlin und Nordrhein-Westfalen
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten. Die Wohnimmobilien werden über den freien Wohnungsmarkt vermietet und müssen marktüblichen Standards entsprechen. Dazu gehört auch eine moderne TV-Versorgung. Die Verwaltung der Wohnimmobilien wird in den Ballungsgebieten jeweils von Grundstücksverwaltungsgesellschaften übernommen, die die Leistungen der TV-Versorgung in Abstimmung mit der VBL beauftragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung der Infrastruktur für die TV-/Rundfunk-/Breitbandinternet- und Telefonie-Grundversorgung in den Wohneinheiten der Immobilien (inkl. Zurverfügungstellung von Hardware und Empfangsgeräten).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Grunstücksverwaltung Wentzel Dr. Nfl GmbH, Stresemannallee 102-104, 22529 Hamburg”
E-Mail: vbl@wentzel-dr.de📧
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.vbl.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGYQ8Z/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf
Telefon: +49 40500360485📞
E-Mail: jscharf@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGYQ8Z🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Multimedia-Versorgung (TV/ Rundfunk/ Breitbandinternet/ Telefonie) für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Berlin und...”
Titel
Multimedia-Versorgung (TV/ Rundfunk/ Breitbandinternet/ Telefonie) für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Berlin und Nordrhein-Westfalen
VV_01-2019-WD
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Produkte/Dienstleistungen: Kabelrundfunk und -fernsehen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des...”
Kurze Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Zur Vermögensverwaltung der VBL gehört auch die Verwaltung von Wohnimmobilien in großen Ballungsgebieten. Die Wohnimmobilien werden über den freien Wohnungsmarkt vermietet und müssen marktüblichen Standards entsprechen. Dazu gehört auch eine moderne TV-Versorgung. Die Verwaltung der Wohnimmobilien wird in den Ballungsgebieten jeweils von Grundstücksverwaltungsgesellschaften übernommen, die die Leistungen der TV-Versorgung in Abstimmung mit der VBL beauftragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Errichtung der Infrastruktur für die TV-/Rundfunk-/Breitbandinternet- und Telefonie-Grundversorgung in den Wohneinheiten der Immobilien (inkl. Zurverfügungstellung von Hardware und Empfangsgeräten).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kabelfernsehen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet-Telefondienste📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eine Liste mit den genauen Standorten aller Liegenschafen/ Wohneinheiten enthält die Leistungsbeschreibung.”
Beschreibung der Beschaffung:
“In Berlin sind insgesamt 861 Wohneinheiten in 22 Liegenschaften (zum Teil zusammenliegende Komplexe) zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels...”
Beschreibung der Beschaffung
In Berlin sind insgesamt 861 Wohneinheiten in 22 Liegenschaften (zum Teil zusammenliegende Komplexe) zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass TV-Angebote auf dem jeweils aktuellen marktüblichen Standard und Breitbandinternetangebote im Gigabitbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einspeisung regionaler bzw. lokaler Inhalte ist gewünscht.
Hierfür muss auch die Verteilung innerhalb der Wohnimmobilien weitestgehend modernisiert oder erneuert werden. Hierfür können die Bieter über die Vergabeplattform ("Kommunikation") bei der Kontaktstelle (Ziffer I.3) Besichtigungstermine vereinbaren.
Alle für die Erbringung der Dienste benötigten Leistungen muss der Anbieter erbringen. Dazu gehören insbesondere:
— Errichtung, Betrieb und Service der Infrastruktur inklusive NE3 und NE4
— Endkundenservice telefonisch und physisch
— Einkauf und Verbreitung von Inhalten
— Vermarktung (inkl. Pay-TV, Privatsender HD, Fremdsprachenangebote)
— Abrechnung von Vorleistungen, Gebühren, Steuern, Abgaben
— Rechnungstellung Kunden
— Sammelinkasso für die TV-Grundversorgung (Abrechnung über Nebenkostenabrechnung)
Weitere Einzelheiten zu den Wohneinheiten, der heutigen Situation, etwaigen Restlaufzeiten mit bestehenden Dienstleistern und der vorhandenen Infrastruktur enthält die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann verlängert werden. Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen. Pro Liegenschaft ist eine...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag kann verlängert werden. Einzelheiten zu den Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen. Pro Liegenschaft ist eine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL 1 und WL 2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL 1 bis TL 3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte-)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich,
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen, s.o.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den...”
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nordrhein-Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 1.360 Wohneinheiten in 24 Liegenschaften zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur...”
Beschreibung der Beschaffung
In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 1.360 Wohneinheiten in 24 Liegenschaften zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass TV-Angebote auf dem jeweils aktuellen marktüblichen Standard und Breitbandinternetangebote im Gigabitbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einspeisung regionaler bzw. lokaler Inhalte ist gewünscht.
Hierfür muss auch die Verteilung innerhalb der Wohnimmobilien weitestgehend modernisiert oder erneuert werden. Hierfür können die Bieter über die Vergabeplattform ("Kommunikation") bei der Kontaktstelle (Ziffer I.3) Besichtigungstermine vereinbaren.
Alle für die Erbringung der Dienste benötigten Leistungen muss der Anbieter erbringen. Dazu gehören insbesondere:
— Errichtung, Betrieb und Service der Infrastruktur inklusive NE3 und NE4
— Endkundenservice telefonisch und physisch
— Einkauf und Verbreitung von Inhalten
— Vermarktung (inkl. Pay-TV, Privatsender HD, Fremdsprachenangebote)
— Abrechnung von Vorleistungen, Gebühren, Steuern, Abgaben
— Rechnungstellung Kunden
— Sammelinkasso für die TV-Grundversorgung (Abrechnung über Nebenkostenabrechnung)
Weitere Einzelheiten zu den Wohneinheiten, der heutigen Situation, etwaigen Restlaufzeiten mit bestehenden Dienstleistern und der vorhandenen Infrastruktur enthält die Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die VBL das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich die VBL das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (mitsamt Vordrucken und Formularen) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, die sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Multimedia-Versorgung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der VBL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die VBL behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen). Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Mit den Referenzen ist der Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie der Erbringung von Endkundendiensten (TV, Rundfunk, Internet, Telefonie) zu erbringen. Die Referenzprojekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die VBL kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL3. Nachweis der Versorgung von 100 000 Endkunden oder mehr mit vergleichbaren Leistungen wie in TL2 beschrieben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu TL3. Es ist die Versorgung von mindestens 100 000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-01
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 21.3.2019 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Weitere Vergabeunterlagen sowie die Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYQ8Z
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 046-105844 (2019-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Multimedia-Versorgung (TV/Rundfunk/Breitbandinternet/Telefonie) für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Berlin und...”
Titel
Multimedia-Versorgung (TV/Rundfunk/Breitbandinternet/Telefonie) für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Berlin und Nordrhein-Westfalen
VV_01-2019-WD
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 221 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Eine Liste mit den genauen Standorten aller Liegenschafen/Wohneinheiten enthält die Leistungsbeschreibung.”
Beschreibung der Beschaffung:
“In Berlin sind insgesamt 861 Wohneinheiten in 22 Liegenschaften (zum Teil zusammenliegende Komplexe) zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels...”
Beschreibung der Beschaffung
In Berlin sind insgesamt 861 Wohneinheiten in 22 Liegenschaften (zum Teil zusammenliegende Komplexe) zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass TV-Angebote auf dem jeweils aktuellen marktüblichen Standard und Breitbandinternetangebote im Gigabitbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einspeisung regionaler bzw. lokaler Inhalte ist gewünscht.
Hierfür muss auch die Verteilung innerhalb der Wohnimmobilien weitestgehend modernisiert oder erneuert werden. Hierfür können die Bieter über die Vergabeplattform („Kommunikation") bei der Kontaktstelle (Ziffer I.3) Besichtigungstermine vereinbaren.
Alle für die Erbringung der Dienste benötigten Leistungen muss der Anbieter erbringen. Dazu gehören insbesondere:
— Errichtung, Betrieb und Service der Infrastruktur inklusive NE3 und NE4,
— Endkundenservice telefonisch und physisch,
— Einkauf und Verbreitung von Inhalten,
— Vermarktung (inkl. Pay-TV, Privatsender HD, Fremdsprachenangebote),
— Abrechnung von Vorleistungen, Gebühren, Steuern, Abgaben,
— Rechnungstellung Kunden,
— Sammelinkasso für die TV-Grundversorgung (Abrechnung über Nebenkostenabrechnung).
Weitere Einzelheiten zu den Wohneinheiten, der heutigen Situation, etwaigen Restlaufzeiten mit bestehenden Dienstleistern und der vorhandenen Infrastruktur enthält die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertragsbedingungen/Risikostruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technologiekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept und Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Senderbouquet in der Grundversorgung und in der Einzelvermarktung
Preis (Gewichtung): 60
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 1.360 Wohneinheiten in 24 Liegenschaften zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur...”
Beschreibung der Beschaffung
In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 1.360 Wohneinheiten in 24 Liegenschaften zu versorgen.
In allen Wohneinheiten sollen mittels moderner Infrastruktur die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass TV-Angebote auf dem jeweils aktuellen marktüblichen Standard und Breitbandinternetangebote im Gigabitbereich zur Verfügung gestellt werden. Auch die Einspeisung regionaler bzw. lokaler Inhalte ist gewünscht.
Hierfür muss auch die Verteilung innerhalb der Wohnimmobilien weitestgehend modernisiert oder erneuert werden. Hierfür können die Bieter über die Vergabeplattform („Kommunikation") bei der Kontaktstelle (Ziffer I.3) Besichtigungstermine vereinbaren.
Alle für die Erbringung der Dienste benötigten Leistungen muss der Anbieter erbringen. Dazu gehören insbesondere:
— Errichtung, Betrieb und Service der Infrastruktur inklusive NE3 und NE4,
— Endkundenservice telefonisch und physisch,
— Einkauf und Verbreitung von Inhalten,
— Vermarktung (inkl. Pay-TV, Privatsender HD, Fremdsprachenangebote),
— Abrechnung von Vorleistungen, Gebühren, Steuern, Abgaben,
— Rechnungstellung Kunden,
— Sammelinkasso für die TV-Grundversorgung (Abrechnung über Nebenkostenabrechnung).
Weitere Einzelheiten zu den Wohneinheiten, der heutigen Situation, etwaigen Restlaufzeiten mit bestehenden Dienstleistern und der vorhandenen Infrastruktur enthält die Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen, s. o.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 046-105844
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Berlin
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Tele Columbus Multimedia GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Nordrhein-Westfalen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Unitymedia NRW GmbH
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 221 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000,00 EUR wurde jeweils pro Los erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDHPM” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 211-517801 (2019-10-29)