Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=178807
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer I.1) genannten Kontaktadresse kostenfrei heruntergeladen werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben:
— Eintragung in das Handelsregister, bzw. entsprechende Erklärung, falls dies nicht verpflichtend ist,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Geschäftsführung oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen (§§ nach StGB) Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werde oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 zu begehen (§ 89c), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländ. Abgeordneter i. Zus. m. internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129, 129a), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b), Menschenhandel bzw. Förderung desselben (§§ 232-233a), Diebstahl (§ 242), Unterschlagung (§ 246), Erpressung (§ 253), Geldwäsche (§ 261), Betrug/Subventionsbetrug/Kreditbetrug (§ 263, 264, 165b), Untreue (§ 266), Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung techn. Aufzeichnungen (§ 268), Delikte i. Zus. m. Insolvenzverfahren (§ 283 ff.), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299), Brandstiftung (§ 306), Baugefährdung (§ 319), Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326). Vorteilsgewährung (§ 333), Bestechung (§ 334), jeweils auch in Verbindung mit § 335a, die mit Freiheitsstrafen von über 3 Monaten oder Geldstrafen von über 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dem steht i. S. d. genannten Vorschriften eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
— Erklärung, dass keine Belegung in den letzten 2 Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten, einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR erfolgte.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.