Gemäß Baubeschluss V 18/0555-01 soll eine brandschutztechnische Sanierung inkl. 2-ten Rettungsweg, sowie die Anpassung der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage sowie Fenster- und Firstsanierung, Fassaden anstrich im Museum Alte Post durchgeführt werden. Die Dämmung bei den Technischen Gewerken ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museum „Alte Post"; Technische Dämmung
MH-REFERAT_VI-2019-1744
Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gemäß Baubeschluss V 18/0555-01 soll eine brandschutztechnische Sanierung inkl. 2-ten Rettungsweg, sowie die Anpassung der Lüftungs- und Klimatechnik, die...”
Kurze Beschreibung
Gemäß Baubeschluss V 18/0555-01 soll eine brandschutztechnische Sanierung inkl. 2-ten Rettungsweg, sowie die Anpassung der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erneuerung der Video- und Einbruchmeldeanlage sowie Fenster- und Firstsanierung, Fassaden anstrich im Museum Alte Post durchgeführt werden. Die Dämmung bei den Technischen Gewerken ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 127 458 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Die Dämmung bei den Technischen Gewerken ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 127 458 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-20 📅
Datum des Endes: 2020-06-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes;
2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft;
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. „Bescheinigung in Steuersachen";
5) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Nachweise können, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, erbracht werden durch Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wird, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO angefordert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223,
— Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222,
— Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister
Referat VI
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.”
“Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der...”
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
– „Deckblatt VOB/A“ der Stadt Mülheim an der Ruhr,
– Leistungsbeschreibung als pdf-Datei.
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
— die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 206-501118 (2019-10-22)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museum „Alte Post"; Technische Dämmung
2019/S 206-501118
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 62746.73 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 206-501118
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VOB_2019_186
Titel: Museum „Alte Post"; Technische Dämmung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: M.S. Isotech GbR
Postort: Korbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Waldeck-Frankenberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 62746.73 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.6.2019.
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Quelle: OJS 2020/S 027-060639 (2020-02-05)