Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Klärschlammmonoverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben.
Für die Errichtung der Klärschlammmonoverbrennungsanlage sollen Leistungen und Leistungsbilder der
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI),
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) und
— technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI),
— Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOIA),
— Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI).
Als Generalplanungsleistungen stufenweise vergeben werden. Die Planungsleistungen schließen an bereits bestehende Planungen an, sodass teilweise bereits mit der Genehmigungsplanung begonnen wurde und teilweise noch die Grundlagenermittlung vorzunehmen ist. Hinsichtlich des konkreten Planungsstandes verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass für die Planungsleistungen ein Projektleiter vor Ort zur Verfügung steht. Für die Maßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von 43 Mio. EUR netto vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten (Kostensicherheit).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 01643-19
Kurze Beschreibung:
“Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Klärschlammmonoverbrennungsanlage als...”
Kurze Beschreibung
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Klärschlammmonoverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben.
“Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am...”
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus Ansprüche auf Schadensersatz hergeleitet werden können.
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Quelle: OJS 2019/S 092-222658 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen zur Errichtung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage.”
Total value of the procurement: 4 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge