Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Fürstenfeldbruck
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau und Starnberg, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Thierschstr. 2
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvv-muenchen.de🌏
E-Mail: denis.kirchner@mvv-muenchen.de📧
Telefon: +49 89/21033174📞
Fax: +49 89/21033298 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E57152918🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E57152918🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-08 📅
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 089-213428
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 083-188596
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linienverkehr auf den MVV-RufTaxi-Linien:
— MVV-RufTaxi-Linie 8000 Fürstenfeldbruck (S) – Buchenau (S) – Aich.,
— MVV-RufTaxi-Linie 8200 Fürstenfeldbruck (S) – Jesenwang – Egling a. d. Paar,
— ca. 1 010 000 Nwkm/a (Prognose auf Grundlage der bisher erbrachten MVV-RufTaxi-Verkehrsleistung),
— 18 Großraumfahrzeuge (Minibusse) mit 8 Fahrgastsitzplätzen, davon mindestens 2 behindertengerechte Fahrzeuge,
— ca. 470 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
— Spanne von 9 864 000,00 bis 14 091 000,00 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistung nach Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1.8.
Mögliche Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit nach Leistungsbeschreibung Kapitel 4.2.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreise Fürstenfeldbruck
Starnberg und Dachau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters, bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Betriebskosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Postfach
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Auf die Ausschlußwirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 089-213428 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linienverkehr auf den MVV-RufTaxi-Linien:
— MVV-RufTaxi-Linie 8000 Fürstenfeldbruck (S) – Buchenau (S) – Aich.
— MVV-RufTaxi-Linie 8200 Fürstenfeldbruck (S) – Jesenwang – Egling a. d. Paar.
— MVV-RufTaxi-Linie 8300 Fürstenfeldbruck (S) – Olching – Puchheim – Gröbenzell – Lochhausen (S).
— MVV-RufTaxi-Linie 8400 Fürstenfeldbruck (S) – Alling – Schöngeising – Grafrath – Türkenfeld – Seefeld – Hechendorf – Herrsching(S).
— MVV-RufTaxi-Linie 8500 Fürstenfeldbruck (S) – Alling – Gilching – Eichenau – Puchheim Ort – Germering – Harthaus (S) Nord.
— MVV-RufTaxi-Linie 8700 Fürstenfeldbruck (S) – Maisach – Gernlinden – Unterschweinbach – Egenhofen – Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen.
— MVV-RufTaxi-Linie 8800 Fürstenfeldbruck (S) – Mammendorf – Luttenwang – Günzlhofen – Tegernbach.
Als Gesamtleistung (Gesamtnetz).
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/ Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/ Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— MVV-RufTaxi-Linie 8000 Fürstenfeldbruck (S) – Buchenau (S) – Aich.
— MVV-RufTaxi-Linie 8200 Fürstenfeldbruck (S) – Jesenwang – Egling a. d. Paar.
— MVV-RufTaxi-Linie 8500 Fürstenfeldbruck (S) – Alling – Gilching – Eichenau – Puchheim Ort – Germering – Harthaus (S) Nord.
— MVV-RufTaxi-Linie 8700 Fürstenfeldbruck (S) – Maisach – Gernlinden – Unterschweinbach – Egenhofen – Pfaffenhofen a. d. Glonn – Wagenhofen.
— ca. 1 010 000 Nwkm/a (Prognose auf Grundlage der bisher erbrachten MVV-RufTaxi-Verkehrsleistung);
— 18 Großraumfahrzeuge (Minibusse) mit 8 Fahrgastsitzplätzen, davon mindestens zwei behindertengerechte Fahrzeuge;
— Spanne von 9 864 000,00 bis 14 091 000,00 EUR
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und Dachau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Fichtenstraße 29
Postort: Hofolding
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/ Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Die Punkte II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/ Loses werden für diese Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 nicht veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 152-375508 (2019-08-05)